# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S120 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 120 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder Zur Däniſchen Freikirche gehören nur zwei Paſtoren, Präſes J. M. Michael und P. J. N. H. Roſenwinkel. Sie ſind Miſſionare im vollen Sinne des Wortes, die an vielen Orten das ſeligmachende Evangelium von JEſu Chriſto in däniſcher Sprache verkündigen. Für ihren Lebensunterhalt ſind ſie faſt gänzlich auf unſere Synode ange⸗ wieſen. Präſes Michael ſchreibt: „Wir Paſtoren haben unſern Ge⸗ meinden vorgeſchlagen, ſich der Sächſiſchen Freikirche anzuſchließen. Wir ‚Dänen‘ ſind eine zu kleine Anzahl Leute, um einen ganzen Synodalapparat zu haben. Zudem wird uns großer geiſtlicher Segen von den Glaubensbrüdern in Deutſchland zufließen, wenn wir mit ihnen zuſammen eine Synode bilden. Es wird auch einfacher, das Geld für Europa nur an eine Adreſſe zu dirigieren.“ P. Roſenwinkel hat in der Stadt Kopenhagen eine Gemeinde⸗ ſchule ins Leben gerufen. Die Kommiſſion hat ihn dazu ermuntert in der überzeugung, daß ſich die ganze Synode darüber freuen und auch gerne die geringe Unterſtützung dafür bewilligen werde, um überall, auch bis in das Herz Dänemarks hinein, es zu bezeugen: „Wir ſind Freunde der chriſtlichen Gemeindeſchule und halten dieſe für das beſte Mittel, Kindern eine chriſtliche Erziehung zu geben und auch das Reich unſers Heilandes zu bauen.“ Die Däniſche Freikirche bedarf jährlich an Unterſtützung $1656.00, wozu jährlich $40.00 kommen, die Zinſen zu bezahlen für das Geld, das zur Einrichtung der Schule geborgt werden mußte. — Es wurde beſchloſſen: 1. daß wir unſere Brüder in den europäiſchen Freikirchen (der ſächſiſchen und der däniſchen), die in den ſchwierigſten und zumeiſt in ärmlichen Verhältniſſen mit großer Selbſtverleugnung arbeiten, doch auf das kräftigſte unterſtützen wollen (etwa $5700.00 jährlich ſind für dieſe Sache nötig); 2. daß, da die Synode vor drei Jahren eine Allgemeine Kaſſe für die europäiſchen Freikirchen eingerichtet hat, auch alle Gaben für europäiſche Freikirchen und Gemeinden in dieſe Kaſſe fließen ſollen. Privatgeſuche einzelner Gemeinden und Paſtoren ſollten nicht berück⸗ ſichtigt werden. Im Falle beſonderer Not mag eine Gemeinde ein Bittgeſuch ausgehen laſſen, das jedoch von dem Präſes der betreffenden europäiſchen Freikirchen und von der Kommiſſion für Innere Miſſion im Ausland befürwortet ſein muß. Allgemeine Beſtimmungen. 1. Die Einrichtung der vorigen Delegatenſynode, „daß in jedem Synodaldiſtrikt ein Vertreter beſtimmt werde, der auf der Diſtrikts⸗ verſammlung der Miſſion in Braſilien das Wort redet“, ſoll dahin erweitert werden, daß es heiße: der „der Innern Miſſion im Auslande das Wort redet“. Die Synode ſoll bei ihrer jetzigen Sitzung ſolche Vertreter beſtimmen, die durch den Sekretär der Allgemeinen Synode von ihrer Wahl zu benachrichtigen ſind.