# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S106 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 106 Der Rumor über die neuesten Oberconsistorialgeneralien in Bayern. gesinnte rationalistische Jude, Muhamedaner oder Heide kann sie unbedenklich mit unterschreiben; ein gläubiger Jude oder Mohamedaner aber freilich nicht, und noch viel weniger ein, wenn auch „denkgläubiger,“ doch noch einigermaßen bibelgläubiger Christ. Denn für diesen hat der Prediger nicht bloß, wie sub Art. 3 gesagt ist, Sittenlehre und natürliche Theologie, sondern auch Offenbarungslehre und Dogma zu verkündigen; und wer „das Wort will lassen stahn,“ der wird die Erbsünde, den Teufel und die Hölle — die dualistischen Correlate zum persönlichen Gott und zum Himmelreich — zwar von einem volksthümlich groben Begriff zu einem feinern sublimiren können, doch schwerlich aus der Bibel wegzuklügeln vermögen. Die Bibel aber war, ist und bleibt für den protestantischen Christen, der nicht bloß so heißt, eine unumstößliche Autorität. Trivial bis zur Lächerlichkeit ist dann vollends Nr. 4. Die „Neigungen, ohne welche die Schöpfung nicht bestehen kann,“ d. h. also zunächst der Geschlechtstrieb, „gehören nicht ins Gebiet der Religion, sondern dürfen nur durch Anordnungen der bürgerlichen Gewalt geregelt werden!“ Andere meinen: gerade damit der Mensch die Moral von einem höhern Standpunct als dem der Polizei auffassen lerne, und zugleich damit die bürgerliche Gewalt, welche nur symptomatisch curirt, in dieser Hinsicht weniger zu hindern und zu strafen bekomme, gebührt von Gottes und Rechts wegen den Kirchenbehörden eine Aufsicht — allerdings keine polizeiliche — über das sittliche Leben der Gemeinde, und in glücklicheren Zeiten der deutsch⸗evangelischen Kirche war ihre Controle bekanntlich eine sehr strenge. So weit die Redaction der Allgemeinen Zeitung, die freilich in ihrer „Unparteilichkeit“ noch dazu bemerkt, daß sie damit nicht behaupten wolle, „daß die jetzt vom Oberconsistorium vorgeschlagenen oder erneuerten Mittel durchweg die besten und zweckmäßigsten“ seien, ohne jedoch der Kirche, daß ich nicht sage der Welt, den Liebesdienst zu erzeigen, daß sie auf bessere und zweckmäßigere hinwiese, was wohl eben so wenig in neidischer als in bescheidener Zurückhaltung seinen Grund hat. In einer Anmerkung aber macht sie darauf aufmerksam, daß die Protestation des „Fränkischen Curier“ nur wenige Unterschriften erhalten habe, und daß die Stadt Nürnberg entrüstet sei, daß ein solches „freigemeindliches“ Gefasel als Ausdruck ihrer religiösen Gesinnung durch die Welt laufe. Dadurch wird man um so begieriger zu erfahren, was denn nun wohl als der echte „Ausdruck“ dieser „religiösen Gesinnung“ der Bürgerschaft Nürnbergs zu gelten habe, und es ist sehr angenehm, denselben gleich auf der letzten Seite derselben Nummer der Allgemeinen Zeitung zu finden, indem hier auch „die von den angesehensten Einwohnern genannter Stadt unterzeichnete Vorstellung (an Se. Maj. den König) wegen Wahrung ihrer verfassungsmäßigen und kirchlichen Rechte“ abgedruckt ist. Dieser „religiöse Ausdruck“ beginnt mit einer Verdächtigung der obersten Kirchenbehörde, indem von den betreffenden Erlassen derselben unter anderm gesagt ist: „Tief eingreifend in die Zustände der innern wie äußern Kirche sind dieselben gleichwohl nur als Instructionen an die Geistlichen ergangen. Es