# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S105 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Rumor über die neuesten Oberconsistorialgeneralien in Bayern. 105 los bleiben soll, die Vollmacht der Absolution zur Folge!“ Da erhebt sich nun freilich der Dünkel seiner Unwissenheit bis zum Lächerlichen. Er meint, ein lutherischer Pfarrer bekomme die Vollmacht zur Privatabsolution erst von der Genehmigung der Gemeinde. Wo hat er wohl das gelernt? Während nun das Geplänkel der mancherlei Blätter und Blättlein gegen die Generalien des Oberconsistoriums in beschriebener Weise vor sich ging und immer mehr zunahm, trat der „Fränkische Curier“ mit einer „Protestation“ auf, die ich am besten durch die mehrbelobte Allgemeine Zeitung (gewiß eine unparteiische Zeugin!!) characterisiren lasse. „Man höre!“ ruft sie in ihrer 313. Nummer vom 7. Nov. aus. Nun wir hören, und sie fährt fort: Nach einer phrasenreichen Einleitung, die musivisch aus allerlei Büchern zusammengeklaubt scheint — die Stelle vom dreißigjährigen Krieg ist aus der deutschen Geschichte Wolfgang Menzels abgeschrieben — heißt es wörtlich: „Wir halten die Grundsätze fest, welche der Protestantismus hervorrief, und welche die edelsten Menschenfreunde, die größten Denker der letzten Jahrhunderte zur Geltung gebracht haben, und zwar: 1) daß der Glaube vollkommen frei sei, d. h. daß jeder nur das für wahr zu halten hat, was er nach erhaltener Belehrung und eigener Einsicht für wahr halten kann; 2) daß keine Zwangsgewalt in Glaubenssachen. bestehen darf, d. h. daß niemand berechtigt erscheint, einem andern seine Meinungen als die allein richtigen aufzudringen; 3) daß unsern Geistlichen bloß das Predigtamt obliegt, die Verkündigung der Größe der Schöpfung, der Lehren der Weisheit und Tugend, der Liebe und Gerechtigkeit gegen alle Menschen, Lehren, welche die Kraft der Gesetze verstärken, die Handlungen leiten, die dem Auge des Gesetzgebers, dem Arm des Richters entgehen, und Trost geben bei den Mühseligkeiten des Lebens: daß sie aber in keiner Art berechtigt sind, sich göttliche, richterliche oder strafende Gewalten anzumaßen; 4) daß die Neigungen, welche der Schöpfer in den Menschen, wie in alle Geschöpfe der Erde, gelegt hat, und ohne welche die Schöpfung nicht bestehen kann, wohl durch Anordnungen der bürgerlichen Gewalt geregelt werden können, nicht aber ins Gebiet der Religion, und noch weniger unter die Herrschaft der Geistlichkeit, gehören; 5) daß die Lehre vom Teufel, von bösen Geistern, von einer zürnenden, Erniedrigung, Rache, Mord fordernden Gottheit und von einer durch und durch verdorbenen Menschennatur ebensowenig für unsere Zeit paßt, als so manche gedankenarme, einseitige, in barbarischer Wortsetzung gegebene Lieder und Sprüche vergangener Jahrhunderte; 6) daß jeder Autoritätenglaube zu verwerfen ist, da es keinen Menschen gibt, der sein Siegel einem Jahrhundert, viel weniger kommenden Jahrhunderten aufzudrücken berechtigt ist, da andere Zeiten andere Sitten und Einsichten bringen, und es für uns nicht maßgebend sein kann, was der oder jener dachte, sondern was wir, gemäß unsern jetzigen Erfahrungen und Kenntnissen, zu denken vermögen.“ — Nun wahrhaftig! das ist eine Artikulation, zu deren Unterzeichnung das Taufwasser als geradezu überflüssig erscheint, denn jeder halbwegs wohl⸗