# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S73 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 73 zueignen. Die Mädchen befinden ſich nur während der Stunden im Anſtaltsgebäude. Als ſonſtiger Aufenthaltsort hatten wir für die Mädchen aus unſern Kreiſen im letzten Jahre ein Internat (Dormitory) gemietet, wo eine lutheriſche Matrone die Leitung in Händen hatte. Da wir jedoch in dieſem Jahre dazu nicht die genügende Anzahl Mädchen haben, ſo haben wir ſie in Privathäuſern untergebracht. Wären dieſe Abteilungen (Business Department und Coeduca⸗ tion) nicht ſchon mit der Anſtalt als Nebenzweck verbunden geweſen, wir hätten ſie wohl nicht eingeführt. Nun aber dachten wir: „Ver⸗ dirb es nicht; es mag ein Segen darin liegen!“ Und in dieſer Anſicht ſind wir im Laufe der Zeit trotz mancher Bedenken mehr und mehr be⸗ ſtärkt worden, ſo daß der Kanſas⸗Diſtrikt auf ſeiner letzten Sitzung den Beſchluß faßte, die Allgemeine Synode zu bitten, dieſe bisherigen Einrichtungen (Business Department und Co⸗ education) beizubehalten. Auf dieſe Weiſe würden wir dem Bedürfniſſe unſerer Zeit in etwas Rechnung tragen. Wir würden unſerer heranwachſenden Jugend Ge⸗ legenheit bieten, ſich hier in guten Kenntniſſen für dieſes Leben weiter unterrichten zu laſſen; ſodann würden wir ſie vor dem Gift des Un⸗ glaubens und des Irrglaubens und dem Geiſt der Welt, der in den Staatsanſtalten, high schools und business colleges der Welt herrſcht, bewahren, ſie zu der Furcht Gottes, die aller Weisheit Anfang iſt, an⸗ leiten und ſo ſie der Kirche erhalten helfen. Noch ein Beſchluß des Kanſas⸗Diſtrikts und etliche Empfehlungen der Aufſichtsbehörde. Im Hinblick auf den Beſchluß der letzten Allgemeinen Synode, „den Kanſas⸗Diſtrikt zu ermuntern, ſich dieſer Anſtalt für das kommende Triennium anzunehmen“, und da dem Diſtrikt die fernere Er⸗ haltung der Anſtalt neben ſeinem großen Miſſionsfeld zu ſchwer wird, da es auch nach überzeugung des Diſtrikts zum Wohle der Anſtalt dient, faßte der Kanſas⸗Diſtrikt auf ſeiner letzten Sitzung einſtimmig folgenden Beſchluß: „Beſchloſſen, die Allgemeine Synode bei ihrer Sitzung im Mai 1911 zu bitten und zu veranlaſſen, das St. Johns⸗College gänzlich in ihre Obhut und Pflege zu nehmen, wie die übrigen Vollgymnaſien in den einzelnen Diſtrikten; daß der Kanſas⸗Diſtrikt aber etwaige Schul⸗ den zur Abtragung behalte mit Ausnahme der von der Allgemeinen Auf⸗ ſichtsbehörde bewilligten Summe von $983.06 (jetzt $918.06) für den Furnace.“ Die Synode möge nunmehr auch ihre eigene Aufſichtsbehörde für die Anſtalt erwählen. Wir, die Aufſichtsbehörde, erachten es als unſere Pflicht, eine Ehrw. Allgemeine Synode noch auf etliche Bedürfniſſe der Anſtalt aufmerkſam zu machen: