# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S43 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 43 Jahren hatten aber unſere Nachbarn, deren Eigentum an dieſer Alley liegt, die Bequemlichkeit, auf unſerm Lande umkehren zu können. Dieſe Bequemlichkeit iſt ihnen vor einigen Jahren durch die Errichtung des neuen Gebäudes genommen worden. Nun begehren die Nachbarn dafür einen Erſatz. Wir ſollen ihnen auf unſerm Lande eine Ausfahrt nach Texas⸗Avenue geben. Sie glauben darauf einen Anſpruch zu haben. Sie machen geltend: als der Block ausgelegt wurde, ſei eine Ausfahrt nach der Jefferſon⸗Avenue beſtimmt worden. Ihre Vorfahren, die alle Glieder unſerer Kirche waren, hätten ihre Zuſtimmung dazu gegeben, daß das Seminar jene Ausfahrt zu ſeinem Lande hinzuziehe mit dem Verſtändnis, daß ihnen dafür für alle Zeiten geſtattet ſei, auf dem Seminarland umzukehren. Die Aufſichtsbehörde konnte zwar nicht ein⸗ ſtimmig erkennen, daß der Anſpruch begründet ſei, hat jedoch beſchloſſen, die gewünſchte Ausfahrt von 10 Fuß Breite an der Texas⸗Avenue den Nachbarn zu zeitweiligem Gebrauch als Alley zu gewähren und es der Synode zu überlaſſen, darüber Beſchluß zu faſſen, ob die Alley ſo lange beſtehen ſoll, als die Nachbarn ſie gebrauchen wollen. Die Gründe, die letztere für ihren Anſpruch ins Feld führen, ſowie auch die Bedenken dagegen ſind wir bereit, der Synode vorzulegen. — Die folgenden Beſchlüſſe wurden gefaßt: Beſchloſſen, die Handlungsweiſe der Allgemeinen Aufſichts⸗ behörde gutzuheißen, daß ſie, anſtatt eine zweite Profeſſorenwohnung in St. Louis zu $6000.00 zu bauen — wie im Jahre 1908 beſchloſſen war —, das Langeſche Eigentum zum genannten Preiſe (minus der von Herrn Theo. Lange noch dazu geſchenkten $250.00) gekauft hat. Anmerkung: Dieſes Eigentum grenzt unmittelbar an das Eigen⸗ tum der Synode. Beſchloſſen, die erbetenen $1600.00 zu bewilligen, nämlich $1050.00 für einen gepflaſterten Fahrweg im Hofe und $550.00 für einen Bürgerſteig — unter der Vorausſetzung, daß dieſe Bewilligung erſt benutzt werde, wann ſie durchaus nötig geworden iſt. Beſchloſſen, daß die lokale Aufſichtsbehörde in Gemeinſchaft mit der Allgemeinen Aufſichtsbehörde die Vollmacht haben ſoll, die Angelegenheit wegen einer Ausfahrt oder Umfahrt auf dem Seminar⸗ land mit den Nachbarn friedlich zu regeln. (Die Empfehlung des Komitees, den Nachbarn eine “loop alley” mit beſtimmten Dimen⸗ ſionen zu geben, wurde abgelehnt, und darauf vorſtehender Be⸗ ſchluß gefaßt.) Die Studentenſchaft des Seminars hatte die Synode gebeten, daß der dortigen Fakultät in Gemeinſchaft mit der Aufſichtsbehörde die Feſtſetzung der Zeit für die Ferien überlaſſen werde. Komitee 1 empfahl Ablehnung dieſer Eingabe der Studenten. (Protokoll vom 19. Mai, vormittags.) Jedoch wurde bei der Verhandlung des Berichts von Komitee 11 für das Seminar in St. Louis ein Schuljahr von 36 Unterrichtswochen feſtgeſetzt. (Protokoll vom 19. Mai, nach⸗ mittags.)