# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 39 Board von Pittsburg die geeigneten Schritte tue zur geſetzesmäßigen übertragung des Eigentums letzterer Behörde an die Allgemeine Synode. „2. Beſchloſſen, daß die Intereſſen des Engliſchen Diſtrikts hinſichtlich der Ausbildung ſeiner Paſtoren es nicht erfordern, daß die Schule zu Conover, N. C., ihren gegenwärtigen Charakter behalte. „3. Beſchloſſen, daß in Anbetracht der gegenwärtigen Miſ⸗ ſionsintereſſen und in Anbetracht unſerer ferneren Arbeit im Südoſten unſers Landes — der deutſchen Arbeit ſowohl wie der engliſchen — die Erhaltung einer Schule in Conover vorläufig dringend geboten iſt. „4. Beſchloſſen, daß ein bevollmächtigtes Komitee ſofort von der Allgemeinen Synode nach Conover geſandt werde, um an Ort und Stelle mit der dortigen Aufſichtsbehörde über den zukünftigen Status der Anſtalt zu verhandeln, dieſen zu ordnen und feſtzuſetzen. „5. Beſchloſſen, daß dies Komitee beſtehe aus dem Allge⸗ meinen Vizepräſes P. Miller, den Paſtoren Obermeyer und Dallmann und Herrn B. Boſſe. „6. Beſchloſſen, daß genanntes Komitee den Beſchluß der Synode ausführe und den charter und deed des Concordia⸗College zu Conover prüfe und die geſetzesmäßige übertragung beſagter Anſtalt an die Allgemeine Synode vollziehe. „7. Beſchloſſen, daß die Synode den Profeſſoren in Conover ihre jetzigen Gehälter aus der Synodalkaſſe auszahle, bis obiges Komitee weiter gehandelt hat. „8. Beſchloſſen, daß Prof. Romoſer, jetziger Präſident des Concordia⸗College zu Conover, an ein deutſches Gymnaſium unſerer Synode verſetzt werde, um die engliſche Arbeit mit beſonderer Berück⸗ ſichtigung der Schüler aus den Kreiſen der engliſchen Gemeinden da⸗ ſelbſt zu fördern; und daß ferner Prof. Romoſer als Hauptredakteur des Lutheran Witness und des Lutheran Guide der Synode diene. „9. Beſchloſſen, daß das Concordia⸗College zu Fort Wayne, Ind., weil zentral gelegen, dieſes Gymnaſium ſei. „10. Beſchloſſen, daß die gegenwärtige Redaktion des Lutheran Witness gebeten werde, weiter zu dienen, bis die beſchloſſene Verſetzung Prof. Romoſers geſchehen iſt. „11. Beſchloſſen, daß der Literary Board des Engliſchen Diſtrikts, die Paſtoren Sommer und Buchheimer, gebeten werden, die Redaktion des Lutheran Guide zu übernehmen, bis die beſchloſſene Anderung vollzogen worden iſt. „12. Beſchloſſen, daß die Protokolle über die diesjährigen Verhandlungen des Engliſchen Diſtrikts vom Concordia Publishing House herausgegeben werden. „13. Beſchloſſen, daß in Anbetracht deſſen, daß der Eng⸗ liſche Diſtrikt ein aus zwei Mann beſtehendes Komitee, Präſes Eckhardt und Vizepräſes Romoſer, erwählt hat, das bevollmächtigt iſt, in all den