# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S97 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang III. April 1857. No. 4. Mittheilungen aus deutschen Zeitschriften.*) (Aus dem „Freimund.“) Der Rumor über die neuesten Oberconsistorialgeneralien in Bayern.**) Unser bayerisches Oberconsistorium hat unterm 2. Juli mehrere Generalien (d. h. allgemeine Erlasse) ausgehen lassen, die alle, den Anträgen der letzten Generalsynode gemäß, Anbahnung und Wiederherstellung besserer kirchlicher Ordnung zum Zwecke haben. Das eine betrifft die Ordnung des Beichtstuhls. Darin wird angeordnet, daß die Privatbeichte da, wo sie noch besteht, sorgfältig aufrecht zu erhalten, wo und so lange sie aber noch nicht besteht, wenigstens die persönliche Anmeldung zur Beichte als eine Forderung der kirchlichen Ordnung zu behaupten, oder wo auch sie sich verloren, durch öffentlichen Unterricht und seelsorgerliche Unterweisung im Zusammenwirken mit den Kirchenvorständen allmählig wieder zur Geltung zu bringen sei. Bei der Anmeldung solle dann der Pfarrer den Seelenzustand der Einzelnen, soweit er es für nöthig erachtet, erforschen und berathen. Damit aber um so leichter die nöthige Zeit dazu gefunden werde, sei die Beichte vom Abendmahl zu trennen, und (nach Verhältniß der Seelenzahl) öfter zu veranstalten, damit der Beichtenden nicht zu viel auf einmal würden. So sei auch die Absolution der Einzelnen nach Umständen aufrecht zu halten oder wieder in Aufnahme zu *) Wenn wir, andern Stoff bei Seite legend, das gegenwärtige Heft fast lediglich mit Auszügen aus deutschen Zeitschriften füllen, so hoffen wir hierbei die Zustimmung unserer geehrten Leser. Die uns jüngst aus dem alten Vaterlande zugekommenen Blätter enthalten Berichte über dortige Vorgänge, welche einen uns selten dargebotenen klaren Einblick in den wahren Stand der Dinge inmitten unserer Kirche daselbst gewähren. Die Erlangung eines solchen Einblicks aber zu vermitteln, achten wir für die gegenwärtige nächste Aufgabe unserer „Lehre und Wehre.“ Die Red. **) Erst mit gegenwärtigem Hefte geben wir Kunde von den über der Einführung kirchendisciplinarischer Maßregeln in Deutschland entstandenen Bewegungen, da wir nicht aus so trüben Quellen schöpfen wollten, wie andere hiesige Zeitschriften, selbst sogenannte lutherische, die theils urtheilsunfähigen Correspondenten, theils christfeindlichen deutschen Zeitblättern die nichtswürdigsten Verleumdungen und Entstellungen nacherzählt haben. L. u. W.