# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S165 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 165 Amt unmöglich macht. Die Committee hält aber den Grundſatz für richtig, daß, wenn eine Sünde in den betreffenden Kreiſen unbekannt iſt, man ſie auch nicht ohne Noth offenbar machen ſoll. Sie ſchlägt darum der Synode vor, dieſen Grundſatz auch auf den gegenwärtigen Fall anzuwenden und dieſen Beſcheid den Proteſtirenden mittheilen zu laſſen.“ 5. „Herr Paſtor N. N. hat eine Eingabe an die Synode gerichtet, darin er auf mehrere in ‚Lehre und Wehre‘, ſowie im ‚Lutheraner‘ gebrauchte Ausdrücke hinweiſt und die Synode bittet, zuzuſehen, ob dieſelben nicht an ſich mißverſtändlich und irreleitend ſeien. „Die Committee ſchlägt vor, die in durchaus brüderlichem Ton gehaltene Eingabe zu verleſen.“ (Die Verleſung erfolgte.) „Bei ſorgfältiger Prüfung hat die Committee gefunden, daß die angeführten Ausdrücke nicht an ſich und vollends nicht in ihrem Zuſammenhang mißverſtändlich und irreleitend ſind.“ 6. „Herr H. Marquardt aus Yorktown, Iowa, appellirt gegen das Urtheil des Iowa⸗Diſtricts hinſichtlich des über den Appellanten ver⸗ hängten Bannes. Die vorgelegten Protokolle und das Zeugniß meh⸗ rerer Vertreter des Iowa⸗Diſtricts thun dar, daß Herr Marquardt durch Zurückkommen auf erledigte Sachen und durch Wiederholung ungerechter und auch zurückgenommener Beſchuldigungen ſich als ſtreitſüchtig erwieſen hat und darum mit Recht gebannt iſt. Das Urtheil des Diſtricts erſcheint alſo gerechtfertigt. „Mit einer gegen Herrn Prof. R. Pieper erhobenen Beſchuldi⸗ gung iſt der Appellant an dieſen, resp. den Präſes des Illinois⸗ Diſtricts zu verweiſen.“ 7. „Herr P. G. Gößwein wurde durch die Synode des Weſtlichen Diſtricts im Jahre 1903 von der Synodalgemeinſchaft ſuspendirt, weil er, ſtatt die von der Delegatenſynode des Jahres 1902 ange⸗ botene brüderliche Beſprechung der von ihm vorgelegten Beſchwerden anzunehmen, öffentlich gegen die Synode auftrat. Gegen dieſe nach dem Urtheil der Committee berechtigte Suspenſion richtet ſich der vorliegende Proteſt. Herr P. Gößwein fährt aber auch jetzt fort, die Synode und ihre Beamten zu verleumden und zu verunglimpfen. (Siehe ‚Zeuge der Wahrheit‘, Mai 1905, S. 33 ff. — ‚die Grabauiſche Centkaſſe‘ — ‚Z. d. W.‘, Juni 1905, S. 41, Theſis 5.) Darum urtheilt die Committee, daß die Suspenſion zu Recht beſteht, ſolange