# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S161 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 161 legenheit zu geben, ſich öffentlich vor ihrem Richter gegen ihren Kläger zu verantworten. „Ihnen Gottes Segen zu Ihren Verhandlungen wünſchend, zeichnet ſich in aller Hochachtung „Ihr geringer „A. v. Schlichten jun. „Wir bekennen uns zu obigen Ausführungen und machen ſie hiermit ohne Rückhalt zu den unſrigen. „Hochachtungsvoll „H. A. Brandt. C. Zollmann. Theo. v. Schlichten.“ Anmerkung: Da es der Synode als ſolcher nicht mög⸗ lich war, die in dieſer Angelegenheit vorhandenen zahlreichen und voluminöſen Documente ſelbſt zu prüfen, ſo ſetzte ſie eine Committee zu deren Prüfung und Begutachtung ein. Es wurde hierbei — um jeden Schein der Parteilichkeit zu vermeiden — mit der größten Sorgfalt zu Wege gegangen. Die von der Synode ernannte Vor⸗ ſchlagscommittee erhielt den Auftrag, der Synode 14 Paſtoren, 6 Leh⸗ rer und 6 Deputirte zu nennen, welche zu keiner Zeit auf irgend welche Weiſe mit der Cincinnatier Angelegenheit in Verbindung ge⸗ ſtanden haben. Aus dieſen vorgeſchlagenen 26 Candidaten traf dann die Synode ſelbſt die Auswahl. Beſchloſſen, daß eine Committee von 7 Paſtoren, resp. Profeſſoren, 3 Lehrern und 3 Deputirten ernannt werde, um die Documente, betreffend die Cincinnatier Angelegenheit, ſorgfältig zu prüfen und zu begutachten. Anmerkung: Die Glieder dieſer von der Synode ſelbſt er⸗ wählten Committee waren folgende: Prof. Herzer, Springfield, Ill.; P. H. Daib, Merrill, Wis.; Prof. Weller, Seward, Nebr.; P. J. Grabarkewitz, Good Thunder, Minn.; P. H. Lobeck, Cape Girardeau, Mo.; Präſes W. Lüſſenhop, Portland, Oreg.; P. Th. Engelder, Mount Clemens, Mich. — Lehrer: P. Gem⸗ pel, Leavenworth, Kanſ.; O. Kolb, Chicago, Ill.; E. H. Engel⸗ brecht, New York, N. Y. — Deputirte: Köpſel (Wis.); Niemann (Kanſ.); Nüchterlein (Mich.). — In Bezug auf vorſtehende Appel⸗ lation, unterzeichnet von den Paſtoren A. v. Schlichten jun., H. A. Brandt, C. Zollmann und Theo. v. Schlichten, gab die von der Synode erwählte und aus obengenannten Perſonen beſtehende Com- mittee folgendes Gutachten ab: „In dieſer Appellation wird gegen den Mittleren Diſtrict die Beſchuldigung erhoben, derſelbe habe eine vom Präſes des Diſtricts [Signatur am Fuß der Seite: „11“]