# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S160 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 160 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder „Wohl hat eine Committee die drei Anklagen des Klägers zu ſtützen und zu beweiſen geſucht durch allerlei weislich ausgeſuchte Schriften der Angeklagten, aber den Angeklagten war das Recht ge⸗ nommen, dazu zu reden, ihre Erklärungen abzugeben, andere Schrift⸗ ſtücke vorzulegen, ſich zu vertheidigen. „Waren die Angeklagten irrende Brüder? Der Mittlere Diſtrict als ſolcher hielt es in den Synodaltagen von 1904 nicht der Liebe und der Mühe werth, ſie von ihrem Irrthum zu überzeugen, ſondern hat ſie in ihrer Abweſenheit verurtheilt. „Standen die Angeklagten im Rechte? Hatten ſie, wie einſt Luther in Worms, Gottes Wort auf ihrer Seite? Der Mittlere Diſtrict hat ſich geweigert, ſie zu hören, und hat ſie ungehört verur⸗ theilt. „Der Mittlere Diſtrict war gar nicht competent zu urtheilen, da nur der eine Part, der Kläger, reden durfte, der andere Part aber, die Angeklagten, von vorneherein von der Debatte ausge⸗ ſchloſſen war. Dadurch aber, daß er doch den Stab gebrochen hat über die Angeklagten, ohne die angebotene Verſtändigung zugelaſſen zu haben, hat er ganz offenbar ein einſeitiges, ungerechtes Gericht gehalten, ein falſches Urtheil gefällt und ſich dadurch ſchwer ver⸗ ſündigt. Was immer von der Cincinnatier Angelegenheit im letzten Bericht des Mittleren Diſtricts ſich findet, ſo überzeugend manches darin Enthaltene für viele dargelegt zu ſein ſcheint: es gilt doch alles nichts in den Augen eines rechtſchaffen, chriſtlich denkenden Menſchen, ſobald er erfährt, daß hier ein Gericht abgehalten worden iſt, in dem die Verklagten ſich nicht vertheidigen durften. „Feſtus antwortete den klagenden Hohenprieſtern und Aelteſten der Juden: ‚Es iſt der Römer Weiſe nicht, daß ein Menſch ergeben werde, umzubringen, ehe denn der Verklagte habe ſeine Kläger gegenwärtig und Raum empfahe, ſich der Anklage zu verantworten.‘ (Apoſt. 25, 16.) Nicodemus fragt die Phariſäer: ‚Richtet unſer Geſetz auch einen Menſchen, ehe man ihn verhöret und erkennet, was er thut?‘ (Joh. 7, 51.) Gilt nicht auch uns das Wort Gottes: ‚Ihr ſollt nicht unrecht handeln am Gericht, und ſollt nicht vorziehen den Geringen, noch den Großen ehren, ſondern du ſollſt deinen Näch⸗ ſten recht richten‘ (3 Moſ. 19, 15.)? „Im Angeſichte dieſer und anderer Schriftſtellen wagt es nun auch der Unterzeichnete, die Ehrw. Allgemeine Synode zu bitten, das ganze Gerichtsverfahren des Mittleren Diſtricts vom letzten Jahre in dem Fall der Paſtoren A. und E. v. Schlichten als ein einſeitiges zu annulliren und den beiden ungehört verurtheilten Paſtoren Ge⸗