# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S153 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 153 zu Gunſten ſolcher Abzweigung ausgeſprochen hatten, wurde die An⸗ gelegenheit den Gemeinden des ſüdlichen Illinois vorgelegt. Das Ergebniß ſolcher Abſtimmung war folgendes: 5 Gemeinden ſtimm⸗ ten gegen die Theilung; 7 Gemeinden ſtimmten dafür, daß dies Theilungsproject zuvor dem Illinois⸗Diſtrict zur Berathung vorge⸗ legt werde; 36 Gemeinden ſtimmten entſchieden für genannte Thei⸗ lung, resp. Abzweigung. „Einem weiteren Beſchluß der Diſtricts⸗Paſtoralconferenz des ſüdlichen Illinois gemäß ſollte nach ſolchem Befund eine Eingabe an die Delegatenſynode gerichtet werden betreffs Theilung oder Ab⸗ zweigung, welche die Committee hiermit ſich erlaubt, der Ehrw. All⸗ gemeinen Synode vorzulegen. „Obgleich wir den Nutzen und Segen einer ſynodalen Zuſam⸗ mengehörigkeit des ſüdlichen Illinois mit dem Central⸗ und Nord⸗ Illinois zu unſern Gunſten lange Jahre erfahren haben, ſo ſind wir dennoch jetzt der Meinung, daß der übergroße Illinois⸗Diſtrict zu einer Theilung hochreif ſei, ja, daß ſie allen Theilen zum Nutzen ſein werde. Es findet ſich kaum noch eine Kirche, welche die große Maſſe der Synodalen faſſen kann, und wenn dies auch bisher noch möglich war, ſo war doch dies unmöglich, daß alle officiellen Theilnehmer den Verhandlungen folgen konnten, da eben nur ein Theil verſtehen konnte, um was es ſich handelte. Hiermit wird aber der Gemein⸗ nutzen einer ſynodalen Zuſammenkunft beeinträchtigt. „Obgleich ferner die Gaſtfreundſchaft der Chicagoer Gemeinden ſo bewundernswerth war, daß bisher immer noch alle Gäſte unter⸗ gebracht wurden, ſo konnte das doch nur geſchehen durch Aufbringung der größten Opfer. Bei dem fortwährenden Anwachſen der Zahl der ſynodalen Gäſte muß es in wenigen Jahren dahin kommen, daß man dieſe nicht mehr unterbringen kann. Daher glauben wir, daß ſchon um der Liebe willen von uns im Süden aus, die wir dieſe Laſten nie getragen haben, die erſte Bewegung zu einer Theilung oder Ab⸗ zweigung geſchehen ſollte. „Wir beantragen daher, daß die Ehrw. Synode geſtatte, daß das ſüdliche Illinois einen eigenen ſelbſtändigen Diſtrict bilde, in welchen alle die Gemeinden eingeſchloſſen werden, deren Paſtoren zu der Con⸗ ferenz des ſüdlichen Illinois gehören. Würde man die Grenze weiter nördlich ziehen, ſo könnten wohl ſchwerlich Gemeinden gefunden wer⸗ den, die die Synode beherbergen könnten.“ (Eingabe der Diſtricts⸗ conferenz des ſüdlichen Illinois.) Beſchloſſen, daß die Synode die Theilung des jetzigen Illinois⸗Diſtricts geſtattet, nachdem letzterer dieſelbe zum Beſchluß erhoben hat.