# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S146 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 146 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder Präſes ermächtigt wird, das Eigenthum in Milwaukee, genannt das Starke⸗Dock Property, zu verkaufen, wenn die Milwaukee Tug Boat Co. eine günſtige Offerte macht. „Von dem ſeligen Starke iſt der Synode unter anderm auch ein Eigenthum, beſtehend aus zwei Grundſtücken, an der Waſſerfront in Milwaukee, Wis., vermacht worden, und zwar mit der Beſtimmung, daß der Ertrag, das iſt, die jährliche Rente, der Wittwen⸗ und Waiſen⸗ kaſſe zufließen ſoll. Die Frage, ob die Synode als ſolche oder die Unterſtützungscommiſſion das Eigenthum übernehmen ſolle, wurde nach ſorgfältiger Berathung dahin erledigt, daß die Unterſtützungs⸗ commiſſion es übernehme, weil ja der Ertrag doch in die Unter⸗ ſtützungskaſſe fließen ſoll. „Herr John C. Koch in Milwaukee war nun ſo freundlich und beſorgte das Geſchäftliche in dieſer Angelegenheit. An ihn ſandte die Unterſtützungscommiſſion das Geld für den Bau des Docks und alle laufenden Ausgaben, als Taxen, Verſicherung ꝛc., und er ſandte hinwiederum die jährliche Miethe an die Commiſſion. Es ſtellte ſich jedoch bald heraus, daß es für uns vortheilhafter ſei, wenn wir das Eigenthum, anſtatt an die Milwaukee Tug Boat Co. zu vermiethen, derſelben käuflich überließen. Denn einmal eignet dieſe Company größere Docks zu beiden Seiten des unſrigen, und das unſrige iſt nicht groß genug, um von einer andern Schiffslinie benutzt werden zu können; und zum andern hat die Tug Boat Co. ſich erboten, uns $9000.00 bar für unſer Dock zu bezahlen. „Schon vor einem Jahr (Mai 1904) gab daher Herr Koch den Rath, den Verkauf abzuſchließen, und die Commiſſion ſtimmte nach ſorgfältiger Erwägung der Sachlage dieſem Rath bei. Doch auf Wunſch des Ehrw. Allgemeinen Präſes ſollte die Sache verſchoben werden, bis ſie der Delegatenſynode zuerſt zur Beſchlußnahme unter⸗ breitet werden könne. Da nun die Tug Boat Co. heute noch bereit iſt, ihre Offerte offen zu halten, und Herr Koch den Rath gibt, den Verkauf zu vollziehen, ſo tritt die Unterſtützungscommiſſion mit dem Vorſchlag vor die Ehrw. Delegatenſynode, einen Beſchluß zu faſſen, wodurch der Ehrw. Allgemeine Präſes ermächtigt wird, die Ver⸗ kaufsurkunde zu unterzeichnen.“ (Eingabe der Allgemeinen Unter⸗ ſtützungscommiſſion.) 1. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Präſes ermächtigt werde, das Starkeſche Vermächtniß, beſtehend aus zwei Grundſtücken, gelegen an der Waſſerfront in Milwaukee, zu einem annehmbaren Preis zu verkaufen, resp. zu dem Preis, welcher ſchließlich für dieſes Eigenthum der Synode geboten worden iſt.