# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S141 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 141 17. Beſchloſſen, daß die Erlaubniß zur Anfertigung einer Ueberſetzung unſers Synodalkatechismus ins Lettiſche gegeben werde, vorausgeſetzt, daß eine competente Perſon damit betraut werden kann. 18. Beſchloſſen, daß betreffs des Geſuchs, die Synode möge eine Ueberſetzung unſers Geſangbuchs ins Engliſche anordnen, darauf hingewieſen werde, daß bereits ein Geſangbuch in engliſcher Sprache, enthaltend 202 Lieder, erſchienen iſt. 19. Beſchloſſen, daß in Bezug auf den Antrag, die Synode wolle ein Ergänzungswerk zu D. Walthers „Paſtorale“ veröffent⸗ lichen, der Beſcheid gegeben werde, man wolle ſich behufs deſſen an den Profeſſor der Paſtoraltheologie in St. Louis wenden. 20. Beſchloſſen, daß die Herausgabe eines Text⸗ oder Lehr⸗ buches über Nationalliteratur erfolgen werde, ſobald die Facultät zu St. Louis ein darauf bezügliches Manuſcript einer ſorgfältigen Prüfung unterworfen haben wird. 21. Beſchloſſen, daß den Diſtricten empfohlen werde, ihre Secretäre anzuweiſen, ſich bei Verabfaſſung der Synodaldiſtricts⸗ berichte der größtmöglichen Kürze zu befleißigen. 22. Beſchloſſen, daß, wie das Directorium, alſo auch die Synode es für einen beklagenswerthen Zuſtand erklärt, daß immer noch ein großer Procentſatz unſerer Gemeindeſchulen nicht alle unſere Schulbücher eingeführt und im Gebrauch hat. Sie legt es daher aufs neue allen dringend ans Herz, doch dahin zu wirken, daß überall in unſern Gemeindeſchulen alle von der Synode herausgegebenen Schul⸗ bücher eingeführt werden, ſo daß man auch hierdurch dem Reiche Gottes ſich dienſtlich erweiſe. Präſidialangelegenheit. „Folgende Frage war der Synode (des Michigan⸗Diſtricts) von einer Synodalgemeinde zur Beantwortung vorgelegt worden: ‚Ob es rathſam und der Kirche förderlich ſei, die ſeit fünf Jahren be⸗ ſtehende Vereinigung der beiden Aemter, nämlich das Amt eines Profeſſors am Seminar zu St. Louis und das Amt des Allgemeinen Präſidiums, in Einer Perſon noch fernerhin beizubehalten.‘ „Die Synode faßte folgende Beſchlüſſe: „1. daß wir als Diſtrict der Allgemeinen Synode empfehlen, beide Aemter ſäuberlich zu trennen; „2. bei der Allgemeinen Synode dahin zu wirken, daß dieſelbe die Aufſichtsbehörde in St. Louis ernſtlich anhalte, darauf zu ſehen, daß unſere Profeſſoren nicht mit Arbeiten belaſtet werden, die nicht zu ihrem Amte gehören.“ (Eingabe des Michigan⸗Diſtricts.)