# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S138 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 138 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder Anmerkung: Die Summe von $15,000.00, welche von der Reviſionscommiſſion neben den genannten $68,777.26 namhaft ge⸗ macht worden iſt (ſiehe S. 44), iſt keine Schuld dieſer Kaſſe, weil ſie als Ausgabe für das Seminar in St. Louis gebucht, aber von der Aufſichtsbehörde daſelbſt noch nicht gezogen worden iſt. 2. Beſchloſſen, daß auch in Zukunft beſchloſſene Bauten und größere Reparaturen nicht angefangen werden, ehe die ſchweben⸗ den Schulden in der Baukaſſe gedeckt ſind. Anmerkung: Was für die Gegenwart bezweckt wird, ſoll auch für die Zukunft Geltung haben, damit nicht der jetzige Uebel⸗ ſtand alsbald wieder eintrete. 3. Beſchloſſen, daß drei Drittel, das iſt, die volle Summe, der von der Synode bewilligten Gelder gezeichnet und nicht weniger als zwei Drittel davon bei dem Allgemeinen Kaſſirer ein⸗ bezahlt ſein müſſen, ehe von der Synode beſchloſſene Neubauten oder größere Reparaturen in Angriff genommen werden dürfen. 4. Beſchloſſen, daß die verſchiedenen Aufſichtsbehörden angewieſen werden, dem Allgemeinen Kaſſirer anzugeben: a. wann ein Neubau oder eine größere Reparatur in Angriff ge⸗ nommen werden ſoll; b. die Contractſumme für ſolchen Neubau oder Reparatur und c. die Zahlungstermine. 5. Beſchloſſen, daß das Baukaſſenconto nicht be⸗ laſtet werde mit ſolchen Bauten, Reparaturen und Verbeſſerungen, welche von der Synode nicht beſchloſſen, aber mit Genehmigung des Allgemeinen Präſes von den Aufſichtsbehörden auszuführen ſind. Die hierfür nöthigen Gelder ſind der Synodalkaſſe zu ent⸗ nehmen. Anmerkung: Bei der Beſprechung dieſes Punktes wurde allſeitig hervorgehoben, daß von jetzt ab die Synodalkaſſe bedeutend reichlicher als bisher bedacht werden müſſe, wenn dieſe Kaſſe nicht fortwährend in Verlegenheit gerathen ſolle. 6. Beſchloſſen, daß folgende 5 Punkte von der Synode als ihre Anordnung angenommen werden: 1. Trägt eine Gemeinde etwa innerhalb eines Jahres für jede der Hauptkaſſen (Synodalkaſſe, Baukaſſe und Innere Miſſionskaſſe) nichts oder doch verhältnißmäßig wenig bei, ſo ſoll der be⸗ treffende Viſitator bei dem Paſtor einer ſolchen Gemeinde darüber nachfragen und je nach Befund das Rechte reden. 2. Der Viſitator ſoll bei Gelegenheit der Conferenzen eine all⸗ gemeine freundliche Erinnerung an die Glieder richten, die Haupt⸗