# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S130 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 130 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder Kaſſe für Innere Miſſion empfindlicher Mangel iſt, weiß jeder Leſer des ‚Lutheraner‘. Auch in der Synodalkaſſe fängt es an zu mangeln, wie eine kürzlich erſchienene Nummer des ‚Lutheraner‘ ausweiſt. „Woran liegt dies? Unſers Erachtens nicht an dem Mangel an Vermögen oder gutem Willen unſerer Gemeinden, ſondern einzig und allein daran, daß für das Aufbringen der Gelder keine Ordnung von der Synode feſtgeſetzt iſt und innegehalten wird; daß die Synode ſich nicht in rechter Weiſe darum bekümmert, ob nun jede Gemeinde auch etwas Ordentliches thut. „Machen die einzelnen Gemeinden im Aufbringen der für ſie nöthigen Gelder es auch ſo? Nein; ſie haben eine Ordnung und halten dieſe inne. Sie ſehen durch ihre Vorſteher und Collectoren darauf, daß jedes Glied ſeinen Theil für die laufenden jährlichen Ausgaben beiträgt. Sind beſondere Bauten nöthig, ſo haben ſie die Ordnung, daß jedes Glied angeſprochen wird; wer nichts beiträgt, muß einen guten Grund dafür angeben. Würden unſere Gemeinden einfach das Aufbringen der Gelder beſchließen, aber nicht die Ord⸗ nung innehalten, die einzelnen Glieder zum Beitragen anzuhalten, ſo würden ſich bei ihnen dieſelben Erfahrungen zeigen, wie wir als Synode ſie machen: ſie könnten das Jahr mit einem Deficit ab⸗ ſchließen. Durch das Innehalten einer Ordnung wird Unordnung in den Gemeinden verhütet. Die Ordnung in der Gemeinde betreffs der Beiträge ihrer Glieder iſt eine evangeliſche und ſoll in evangeliſchem Geiſte gehandhabt werden. „Solche Ordnung im Aufbringen nöthiger Gelder haben ſchon die apoſtoliſchen Gemeinden gehabt. Siehe 1 Cor. 16. 2 Cor. 8 und 9. Die Gemeinden Judäas litten Noth durch eine Theurung. Dieſe Noth brachte Paulus zur Kenntniß der Gemeinden in den Heidenländern. Die Gemeinden beſchloſſen, den nothleidenden Brü⸗ dern zu helfen, und erwählten etliche Männer, welche die Gemeinden zu reichlichen Beiträgen ermuntern und die Gaben in Empfang neh⸗ men ſollten. Die Gemeinden richteten alſo eine Ordnung auf, durch welche eine reichliche Collecte geſichert war. In der Ausführung dieſer Ordnung aber mieden ſie alles geſetzliche Treiben und Zwingen; durch das Evangelium von der Liebe Chriſti machten ſie die Herzen willig zum reichlichen Geben. „Weil wir dieſes apoſtoliſche Vorbild einer Ordnung im Auf⸗ bringen nöthiger Gelder haben, weil ferner unſere Gemeinden ſolche Ordnung innehalten, ſo kann doch niemand ſagen, daß es unrecht und verkehrt wäre, wenn in unſerer Synode für die Hauptkaſſen, nämlich Innere Miſſions⸗, Synodal⸗ und Baukaſſe, eine gewiſſe Ordnung