# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1857_S85 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von dem Unterschied des Wesentlichen und Unwesentlichen in der Lehre. 85 oder mit demselben eine gewisse nothwendige Verknüpfung haben, oder, was auf dasselbe hinausläuft, daß die Uebereinstimmung in allen Fundamentalartikeln erfordert werde, mögen sie nun an sich selbst, positiv und direct, oder wegen eines anderen, indirect und negativ solche sein oder so genannt werden; was dasselbe ist, als: daß die Uebereinstimmung in der ganzen christlichen Lehre erfordert werde, die da nütze ist zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung, zur Züchtigung in der Gerechtigkeit, daß ein Mensch Gottes sei vollkommen, zu allem guten Werk geschickt. Der Grund dieser Sache liegt auf der Hand. Bei Eingehung des kirchlichen Friedens ist nicht nur auf diejenigen Theile der Lehre Rücksicht zu nehmen, deren niemand Glauben und Seligkeit unbeschadet unkundig sein kann. Denn die Kirche, welche die Mutter der Gläubigen ist, bedarf zur Erhaltung und Erbauung ihres Leibes mehr, als die vorgenannten Hauptstücke der christlichen Lehre, die zu glauben allen und jedem nothwendig ist. Denn es ist die Pflicht und Aufgabe der Kirche, als der Mutter der Gläubigen, daß sie Gott Kinder gebäre, daß sie die Geborenen im Glauben auferziehe, daß sie mit Milchgetränk die jungen Kinder säuge, daß sie die Erwachsenen mit stärkerer Speise nähre, daß sie die Zweifelnden befestige, die Angefochtenen und mit Trübsal Heimgesuchten aufrichte, daß sie die Sicheren aus dem Schlafe der Sünde aufwecke und zur Buße bringe, daß sie die Abweichenden auf den Weg des Heils zurückführe, daß sie alle darauf erhalte; zur Ausrichtung dieser Geschäfte bedarf sie aber nicht nur jener Theile der Lehre, welche den Einfältigeren und denen, die entweder aus Mangel an Fassungskraft oder an Unterricht zum Verständniß der übrigen nicht gelangen können, nothwendig sind, sondern der gesammten christlichen Lehre, die eben wie die Schrift ohne Ausschluß irgend eines Theils nütze ist zur Lehre, zur Strafe ꝛc., damit dadurch der Leib der Kirche erbaut werden könne, nach Pauli Erinnerung Ephes. 4, 12. So leugnen z. B. die Reformirten, daß allen Menschen zu ihrer Seligkeit zu glauben nöthig sei und daß Gott aller Seligkeit wolle, daß Christus für alle gestorben sei, daß Gott allen den Glauben mittheilen wolle, wenn sie nur nicht selbst einen Riegel vorschieben und die Wirkung der Gnade, durch welche er ihnen den Glauben mittheilen will, bei sich verhindern. Wir reden jetzt nicht davon, ob diese in Streit gezogenen Theile der Lehre zu glauben allen zur Seligkeit schlechterdings nothwendig sei: das aber ist gewiß, daß vorgenannte Lehren der Kirche zur Erbauung des Leibes Christi nothwendig seien. Wenn z. B. jemand wegen Empfindung der Sünden und weil er angefochten ist, keine Empfindung des Glaubens in sich hat und an der Gnade Gottes und an seiner Seligkeit zu zweifeln anfängt, so ist es allerdings die Sache der Kirche, diese angefochtenen Menschen aufzurichten. Sie wird dieselben aber nie aufrichten können, ohne die Verheißungen von der Allgemeinheit der Gnade und des Verdienstes Christi zu Hülfe zu nehmen. Es liegt daher der Kirche ob, diese Theile der Lehre, mag sie zu glauben vielleicht, namentlich nach der Meinung der Calvinischen, immerhin nicht schlechterdings allen nöthig sein, unverletzt zu erhalten. Bei