# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S67 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 67 der Südauſtraliſchen Synode vor, in welchem unſere Synode um Hülfe in der Inneren Miſſion in Weſtauſtralien gebeten wurde. Ebenſo lag ein Bittgeſuch aus Neuſeeland vor, in welchem die Bitte ausgeſprochen wurde, die Innere Miſſion und die Miſſion unter den Maori, die auf Neuſeeland von der Hermannsburger Freikirche getrieben wird, zu unterſtützen. Die Delegatenſynode konnte dieſe Bittgeſuche nicht erledigen, weil ihr nicht alle in Betracht kommenden Thatſachen vorlagen, was um ſo nöthiger war, da auch ein Glied unſerer Synode, welches früher Glied der Südauſtraliſchen Synode war, ‚bezüglich gewiſſer Uebelſtände in genannter Synode gewiſſens⸗ halber einen Proteſt erheben zu müſſen‘ glaubte. (S. Bericht der 10. Delegatenſynode, S. 111.) Sie beauftragte aber den Hochw. Herrn Präſes, ſowie Herrn D. Gräbner und die unterzeichnete Com⸗ miſſion, in der Angelegenheit nach der Rückkehr Herrn D. Gräbners aus Auſtralien und Deutſchland nach beſtem Ermeſſen zu handeln. Nach Rückkehr Herrn D. Gräbners wurde von den Beauftragten in Chicago eine Verſammlung abgehalten. In derſelben erſtattete Herr D. Gräbner ausführlichen Bericht, ſchilderte den Nothſtand unſerer dortigen Brüder und befürwortete mit warmen Worten deren Bitt⸗ geſuche. Er legte auch klar dar, daß der Proteſt eines Gliedes un⸗ ſerer Synode nicht berechtigt ſei, und übernahm es, deſſen Bedenken ihm zu nehmen. Auch von der Hermannsburger Freikirche war unterdeß ein Bittgeſuch eingegangen, ſie in ihrer Miſſion auf Neu⸗ ſeeland zu unterſtützen. Nach eingehender Berathung gelangten die Beauftragten zu der Ueberzeugung, daß ſie im Sinne der Ehrw. Synode handelten, wenn ſie die Bitten gewährten. Sie beſchloſſen daher einſtimmig, daß unſere Synode ſowohl die Südauſtraliſche Synode in der Miſſionsarbeit in Weſtauſtralien, als auch die Her⸗ mannsburger Freikirche in der Miſſionsarbeit auf Neuſeeland unter unſern Glaubensgenoſſen und unter den Maori unterſtützen ſollte. Und da die Ehrw. Delegatenſynode im Jahre 1899 den Beſchluß gefaßt hatte: ‚daß, wenn der Commiſſion für Allgemeine Innere Miſſion beſondere Miſſionen von der Synode unterſtellt werden, dann auch für ſolche beſondere Miſſionen beſondere Kaſſen eingerichtet wer⸗ den ſollen‘, ſo beſchloß dieſe Commiſſion ferner, eine beſondere Kaſſe für die Miſſion in Weſtauſtralien und Neuſeeland zu errichten. Beide Beſchlüſſe wurden durch den ‚Lutheraner‘ vom 23. December 1902 zur allgemeinen Kenntniß der Synode gebracht. Die Beauftragten hoffen, daß eine Ehrw. Synode ihre Handlungsweiſe gutheißt und dieſe Beſchlüſſe zu den ihrigen macht. „In beiden Fällen handelt es ſich zunächſt und vor allen Dingen um die Zuſendung von Miſſionaren.