# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S43 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 43 1. Beſchloſſen, daß die Mehrausgabe von $1500.00 für Reparatur am Hauptgebäude gutgeheißen werde. 2. Beſchloſſen, daß die Bitte, Dampfheizung in den Woh⸗ nungen des Herrn Rector Schick und der Herren Profeſſoren Zucker und Kruſe einzurichten und mit der Centralheizung zu verbinden, abgelehnt werde. Anmerkung: Die Koſten der Einrichtung für Dampfheizung in den Wohnungen der übrigen Profeſſoren wurden mit dem Ertrag eines der Anſtalt gehörenden Vermächtniſſes beſtritten, wozu die Aufſichtsbehörde — da ſie mit ihrem Vorgehen nicht gegen den Willen des Teſtators handelte — nach dem Entſcheid einer früheren Synode in ähnlichen Fällen ein völliges Recht hatte. (Siehe Bericht der Delegatenſynode v. J. 1899, S. 118, 2. Beſchluß, wo nicht nur vom Ertrag, ſondern auch von der „Verwendung des Ertrags“ Seitens der Aufſichtsbehörden die Rede iſt.) Concordia⸗Gymnaſium zu Milwaukee, Wis. „Der Inſtruction der Ehrw. Synode gemäß erſtattet hiermit die unterzeichnete Behörde pflichtſchuldigſt Bericht über den Zuſtand und die Bedürfniſſe des Concordia⸗College zu Milwaukee, Wis. „I. Das Lehrercollegium betreffend. In demſelben iſt ſeit der letzten Synode ein Wechſel eingetreten. Herr Prof. G. Kröning reſignirte nach längeren Verhandlungen zwiſchen ihm und der Behörde am 3. December 1903 und wurde von der Behörde zeit⸗ weilig penſionirt. Ueber ſeine fernere Penſionirung wird die Synode zu entſcheiden haben. Die vacante Profeſſur wurde in ordnungs⸗ mäßiger Weiſe durch die Wahl des Herrn P. C. Gänßle wieder beſetzt. Derſelbe wurde am 12. April 1904 in ſein Amt eingeführt. — Das Collegium verfolgt in gewiſſenhafter Treue und mit ſicht⸗ lichem Erfolg die Ziele, die der Anſtalt geſteckt ſind. — In Folge der großen Schülerzahl hat es Ihre Behörde für nöthig erachtet, eine Hülfskraft anzuſtellen, und iſt ſolches unter Zuſtimmung des Ehrw. Allgemeinen Präſes geſchehen. Dieſe Hülfskraft dient der Anſtalt ſeit dem 5. Januar 1904. Da indeß vorausſichtlich noch wenigſtens für eine Reihe von Jahren eine Hülfskraft nöthig ſein wird, ſo er⸗ laubt ſich Ihre Behörde, der Ehrw. Synode anheimzugeben, ob nicht den Intereſſen der Anſtalt durch Anſtellung eines achten Profeſſors beſſer gedient wäre als durch zeitweilige An⸗ ſtellung einer Hülfskraft.