# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S37 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 37 10. Beſchloſſen, daß die Frage, ob der Unterricht im Seminar mehr Fach⸗ als Klaſſenunterricht ſein ſoll, zur Entſcheidung, resp. Feſtſtellung, dem Lehrercollegium und der Aufſichtsbehörde überlaſſen bleibe. 11. Beſchloſſen, daß das Naturaliencabinet des Seminars möglichſt bereichert werde, zumal es ſich herausgeſtellt hat, daß das⸗ ſelbe in ſeiner Reichhaltigkeit den Cabinetten unſerer Vollgymnaſien nachſteht, während doch die Lehrer eines reichen Cabinets mehr be⸗ dürfen als die Paſtoren. 12. Beſchloſſen, daß der Antrag, für das Seminar zu Addiſon eine auswärtige Prüfungscommiſſion einzuſetzen, abgelehnt und in dieſer Beziehung kein Unterſchied zwiſchen dieſem Seminar und den andern Lehranſtalten der Synode gemacht werde, resp., daß es beim Alten bleibe. 13. Beſchloſſen, daß es den Profeſſoren des Seminars zur Pflicht gemacht werde, jede Gelegenheit zu benutzen, ſowohl mit dem Schulweſen unſerer Synode wie auch dem des Staates ſich vertraut zu machen, wenn ſolches geſchehen kann, ohne daß ihre Arbeit im Seminar dadurch beeinträchtigt wird. 14. Beſchloſſen, daß im Seminar Klaſſenbücher geführt und nach jeder Stunde Eintragungen über die von Lehrern und Schülern verrichtete Arbeit gemacht werden. Anmerkung: Herr Director Krauß gab die Erklärung ab, daß man dieſen Beſchluß ſchon vor längerer Zeit zur Ausführung gebracht habe und ſich auch fernerhin nach demſelben richten werde. 15. Beſchloſſen, daß die Synode ihren Präſes beauftrage, eine Commiſſion zu ernennen, welche der lieben Gemeinde in Addiſon anheimgebe, zu berathen, ob nicht die Zeit gekommen ſein dürfte, da der Schulbezirk in der village zu Addiſon zu einer ſelbſtändigen Parochie zu organiſiren ſei, in welcher das Seminar eingepfarrt werde, oder auf andere Weiſe den Bewohnern des Seminars eine beſſere kirchliche Verſorgung zu Theil werden könne. 16. Beſchloſſen, daß folgendes von den Lehrer⸗Delegaten gegen Schluß der Synodalſitzungen eingereichte Schreiben, welches die Synode wegen Mangels an Zeit nicht mehr ihrer Berathung, resp. Beſchlußfaſſung, unterbreiten konnte, ſondern beides der nächſtfol⸗ genden Delegatenſynode überlaſſen muß, im Synodalbericht ver⸗ öffentlicht werde: „Die Lehrer⸗Delegaten haben in einer abgehaltenen Verſamm⸗ lung einſtimmig beſchloſſen, einer Ehrw. Allgemeinen Synode in aller Ehrerbietung Folgendes zu unterbreiten.