# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S36 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 36 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder Aufſichtsbehörde entſtand, die durch die Wahl des Herrn P. Theo. Kohn beſetzt wurde.“ (Bericht der Aufſichtsbehörde zu Addiſon, Ill.) 1. Beſchloſſen, daß im Schullehrer⸗Seminar zu Addiſon eine neue Profeſſur errichtet und in Folge deſſen ein weiterer Pro⸗ feſſor, der Zahl nach der neunte, angeſtellt werde. 2. Beſchloſſen, daß die Synode die Aufſichtsbehörde er⸗ mächtige, für den neunten Profeſſor eine neue Wohnung zu erbauen, für welchen Bau die Synode die Summe von $3500.00 bewilligt. 3. Beſchloſſen, daß dieſer Bau von der Dreidrittelregel (ſ. u. „Directorium, Agentur u. Kaſſe“) ausgenommen werde, da auf keine andere Weiſe eine für den neuen Profeſſor baldigſt zu be⸗ ſchaffende Wohnung erlangt werden kann. 4. Beſchloſſen, daß die Bitte der Aufſichtsbehörde betreffs Abhülfe des Mangels an Raum durch Errichtung eines Gebäudes im Betrag von etwa $25,000.00 abgelehnt und ſie, die Aufſichtsbehörde, angewieſen werde, ſich mindeſtens für die nächſten drei Jahre noch zu behelfen, ſo gut es immer gehen wolle. 5. Beſchloſſen, daß der Antrag, das Proſeminar in Addi⸗ ſon vom Seminar zu trennen und erſteres in einen weiter öſtlich ge⸗ legenen Staat zu verpflanzen, abgelehnt werde. 6. Beſchloſſen, daß der Antrag, dem bisherigen fünfjähri⸗ gen Curſus noch ein ſechstes Schuljahr hinzuzufügen, ebenfalls ab⸗ gelehnt werde; es ſoll wenigſtens vorläufig noch bei dem fünfjährigen Curſus verbleiben. 7. Beſchloſſen, daß betreffs der Minimalforderungen für den Eintritt ins Seminar die Synode ſich zufrieden geſtellt erklärt, da der Nachweis erbracht wurde, daß die Anforderungen ſchon ſeit geraumer Zeit erhöht worden ſind, ſo daß ſie das von der Synode feſtgeſetzte Maß beträchtlich überſteigen, wie ein jeder ſich ſelbſt davon überzeugen kann aus dem Katalog der Lehranſtalten durch Prüfung des Penſums der fünften Klaſſe. 8. Beſchloſſen, daß der Antrag, den Unterricht in der lateiniſchen Sprache im Seminar einzuführen, abgelehnt werde, da wegen Mangels an Zeit doch nichts Ordentliches in dieſem Fach ge⸗ leiſtet werden könnte und bei dem nur fünfjährigen Lehrcurſus die Schüler über Gebühr belaſtet werden müßten. 9. Beſchloſſen, daß der Unterricht im Geigenſpiel nicht länger obligatoriſch, das heißt, ein für jeden Schüler verbindlicher, ſein ſoll, ſondern daß derſelbe facultativ gemacht werde, das heißt, je nach der Anlage des Schülers und inſonderheit nach dem Urtheil des Muſiklehrers ſtattfinden ſoll. Kein Schüler ſoll aus der Anſtalt entlaſſen werden, weil ihm die Begabung fürs Geigenſpiel fehlt.