# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 28 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder Mannes ſechzehn Jahre lang hat genießen laſſen, ſo hohe Urſache haben wir doch auch, den ſchweren Verluſt zu beklagen, der uns durch ſein Ableben getroffen hat, und in tiefer Demuth Gott zu bitten, daß er unſere theuren Profeſſoren bei guter Geſundheit erhalten und ſie nicht vor der Zeit uns nehmen wolle. — Wie in früheren ähnlichen Heimſuchungen, ſo ſind auch in dieſem Falle die andern Lehrer des Seminars in die Lücke getreten, dieſelbe durch vermehrte Arbeit ihrer⸗ ſeits nach Vermögen auszufüllen. An Stelle des ſeligen D. Gräbner iſt nun Herr P. Dau von Hammond, Ind., zum engliſchen Profeſſor erwählt worden und hat den an ihn ergangenen Beruf auch ange⸗ nommen. Doch müſſen wir in Erinnerung bringen, daß Herr D. Gräbner urſprünglich zum Profeſſor der Kirchengeſchichte berufen war und erſt ſeit 1893 mit Zuſtimmung der Synode auch die durch des ſeligen Prof. Langes Tod vacant gewordene engliſche Profeſſur verwaltet hat. Die Aufſichtsbehörde im Verein mit der Ehrw. Facul⸗ tät hält aber dafür, daß man die beiden Profeſſuren wieder trennen ſollte. Da die Synode bereits im Jahre 1893 es der Aufſichtsbehörde anheimgegeben hat, ſobald ſie es für zweckmäßig halte, hierzu die nöthigen Schritte zu thun, ſo haben wir Herrn P. Dau nur für die engliſche Profeſſur berufen, während die Herren Profeſſoren Für⸗ bringer und Mezger ſich unter Beibehaltung ihrer bisherigen Lehr⸗ fächer in den Unterricht in der Kirchengeſchichte theilen. Doch ſollte letzteres nach unſerer Meinung nur zeitweilig geſchehen und für Kirchengeſchichte ein eigener Profeſſor erwählt werden. Die Aufſichtsbehörde würde dem Beſchluß von 1893 gemäß dieſe Wahl ſchon veranlaßt haben, wenn dieſelbe nicht gleichbedeutend wäre mit einer Vermehrung der Zahl der Profeſſoren, wozu wir uns ohne beſonderen Beſchluß der Synode nicht für berechtigt hielten. Wir empfehlen daher, daß die Synode die Aufſichtsbehörde ermächtige, ſobald dieſelbe es für nöthig und zweckmäßig erachte, die Wahl eines ſiebenten Profeſſors zu veranlaſſen. „Im Anſchluß hieran haben wir zu berichten, daß wir, einer Beſtimmung der Synode nachzukommen, im Januar 1903 einen Geſanglehrer für das Seminar angeſtellt haben, und daß ſchon jetzt die Früchte dieſer Einrichtung die geringen dafür nöthig ge⸗ wordenen Ausgaben hinlänglich rechtfertigen. „Ueber noch eine Veränderung, die wir im Seminar, und zwar im Internat desſelben, kürzlich gemacht haben, können wir be⸗ richten. Es iſt dieſe: Da die Verwaltung der Küche oder die Be⸗ köſtigung der Studenten in der Anſtalt bei der bisher üblichen Weiſe allezeit mit mancherlei Schwierigkeiten verknüpft war, deren Beſeiti⸗ gung nie ganz gelingen wollte, ſo iſt dieſelbe jetzt nach dem Muſter