# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S24 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 24 Verhandlungen der 26. Allgemeinen oder und Stelle zu viſitiren, wenn „er ſich überzeugt hält, daß ein Diſtrictspräſes in Behandlung einer Sache geirrt habe“. („Hand⸗ buch“, S. 41.) Allein dieſer Fall kann deshalb nur ſehr ſelten ein⸗ treten, weil der Allgemeine Präſes die Umſtände, unter denen der Diſtrictspräſes gehandelt hat, in der Regel nicht kennt. Nur in Einem Falle iſt nach unſerer beſtehenden Verfaſſung der Allgemeine Präſes der zuſtändige Viſitator von Gemeinden und Paſtoren, dann nämlich, wenn es ſich um Klagen von außen handelt, das heißt, um Klagen, die von Schweſterſynoden kommen. Dieſer Fall iſt in ſechs Jahren dreimal vorgekommen. So beſchränkt ſich die Thätigkeit des Allgemeinen Präſidiums weſentlich auf den Beſuch der Diſtricts⸗ ſynoden. Bei der gegenwärtigen großen Anzahl der Diſtricte würde der Beſuch ſämmtlicher Diſtrictsſynoden den Allgemeinen Präſes völlig beſchäftigt halten, wenn ſich die Diſtrictsſynoden ziemlich gleichmäßig auf die zwölf Monate des Jahres vertheilten. In zwölf Monaten 14 bis 16 Diſtrictsſynoden beſuchen, würde eine bedeutende phyſiſche und geiſtige Leiſtung in ſich ſchließen. Allein die Erfahrung hat gelehrt, daß ſich die Diſtrictsſynoden auch nicht annähernd auf das Jahr oder auch nur auf den größeren Theil des Jahres vertheilen laſſen. Es beſteht vielmehr eine Neigung, faſt ſämmtliche Diſtricts⸗ ſynoden in vier Monaten, in den Monaten Mai, Juni, Juli und Auguſt, abzuhalten. Der Beſuch aller Diſtrictsſynoden in dieſem kurzen Zeitraum überſteigt aber bei Weitem die Kraft Eines Man⸗ nes, ſelbſt wenn dieſer nur Allgemeiner Präſes iſt und kein anderes Amt mehr verwaltet. Nothgedrungen mußte daher bereits in den letzten Triennien Arbeitstheilung eintreten. Der Allgemeine Präſes mußte ſich mit den zwei Vicepräſides in den Beſuch der Diſtrictsſynoden theilen. Es ſollte, gleichviel ob der Allgemeine Präſes noch ein anderes Amt bekleidet oder nicht, ein dritter Allgemeiner Vicepräſes gewählt werden, zumal die Bildung von vier weiteren Synodal⸗ diſtricten in Ausſicht ſteht. Um die Einheit in der Vertretung der Allgemeinen Synode bei den Diſtrictsſynoden möglichſt aufrecht zu erhalten, ſollten die Perſonen, welche im Allgemeinen Präſidium ſtehen, alljährlich vor Beginn der Diſtrictsſynoden ſich verſammeln und eingehende Berathung über die Vorlagen pflegen. Erhaltung der Einigkeit im Geiſt innerhalb der Synode. Uns iſt im letzten Triennium von einer Seite der Rath gegeben worden, wir möchten auseinandergehen und eine Anzahl kleiner kirch⸗ licher Körper bilden, um beſſer die Armuth der Kirche darzuſtellen und erfolgreicher unlautere Elemente auszuſcheiden, die ſich leichter