# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1905_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 11. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1905. 23 wenn die Gemeinden noch nicht im Stande oder noch nicht willens ſind, Gemeindeſchullehrer zu berufen. Sonderlich auch unſere jün⸗ geren Paſtoren halten in der Regel willig und fleißig Schule. Gott wird ihren Fleiß und ihre Treue in Zeit und Ewigkeit lohnen. Zu⸗ gleich ſeien die lieben Gemeinden herzlich gebeten, ihre Paſtoren das Schulamt nicht länger verwalten zu laſſen, als unumgänglich nöthig iſt. Das Schulehalten neben der Verſorgung des Predigt⸗ amts hat manche junge Kraft vor der Zeit aufgerieben, und die Schule ſelbſt iſt durch einen Schullehrer, der ſeine ungetheilte Kraft auf die Schule verwendet, beſſer verſorgt. Das Allgemeine Präſidium. Als die Synode mich vor ſechs Jahren in dieſes Amt wählte, alſo das Allgemeine Präſidium mit einer Profeſſur verband, traf ſie die Ordnung, daß ich nur den Unterricht in der Dogmatik behalte, der Unterricht in der Paſtorale aber einem andern Gliede der Facul⸗ tät übertragen werde. Dieſe Ordnung iſt nur Ein Jahr befolgt worden. Es ſtellte ſich bald heraus, daß die mit dem Allgemeinen Präſidium verbundene Arbeit jetzt viel mehr als früher in die Som⸗ mermonate, alſo in die Ferienzeit, fällt. Deshalb habe ich in den letzten fünf Jahren wieder den ganzen, mir urſprünglich zuertheilten Unterricht im Seminar ertheilt. Nun liegt ein Antrag des Michigan⸗ Diſtricts vor, das Allgemeine Präſidium wieder von dem Amt eines Profeſſors zu trennen. Es kann dies um ſo leichter geſchehen, als das Allgemeine Präſidium ſich nach und nach ſo geſtaltet hat, daß ſeine Verwaltung nicht mehr die Niederlegung des Pfarramtes nothwen⸗ dig macht. Darüber bin ich der Synode eine kurze Ausführung ſchuldig. Das Amt des Allgemeinen Präſes iſt im Laufe der Zeit ein ganz anderes geworden. Urſprünglich war der Allgemeine Präſes der Viſitator ſämmtlicher Gemeinden und Paſtoren. Dies hielt den Allgemeinen Präſes in angeſtrengter Thätigkeit. Als die Synode wuchs, mußte die Viſitation an den Diſtrict abgegeben werden, der ſie durch den Diſtrictspräſes und deſſen Gehülfen, die Viſitatoren, ausübte. Es konnte aber noch — wenigſtens war das eine Zeitlang Brauch — von dem Urtheil und dem Handeln des Diſtrictspräſes ſofort an den Allgemeinen Präſes appellirt werden. Aber auch dieſer Theil der Arbeit wurde dem Allgemeinen Präſes im Jahre 1887 abgenommen. Die Delegatenſynode dieſes Jahres ſetzte feſt, daß Klagen gegen den Diſtrictspräſes zuerſt bei dem Diſtrict vor⸗ gebracht werden müßten. Zwar hat die Delegatenſynode 1887 noch beſtimmt, daß der Allgemeine Präſes berechtigt ſein ſolle, an Ort