# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1857_S77 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 77 artete aus, indem der Geist, nun nicht mehr in der Uebereinstimmung seiner selbst zu allem Andern über und neben ihm sich beruhigend, nach einem vermeintlichen Ideale begehrte, das gewaltsam losgerissen war von den schöpferisch gesetzten Bedingungen. So trat denn an die Stelle des Verlangens nach dem wahren Urbild die ihrer gottgewollten Schranken ledig gewordene, denselben feindliche und auf Scheingüter bloß verfallende Eigenliebe, als eine verderbte Gewohnheit an seinen vermeinten Vollkommenheiten sich zu vergnügen und Anderem vorzusetzen; und das Gewissen, das widerspruchsloses Innewerden des höchsten Gutes und die leitende Macht für das freie Ich sein sollte, daß es wissend und wollend sich um jenes bewegte, nahm eine in der Form des Gesetzes, ja vorherrschend der Anklage gegen Lüge und Unwahrheit, uns eigen gewordenes Böses erscheinende, nur im Einzelnen hier und da (vgl. 1 Mos. 20, 5.) entschuldigende Stellung ein. Das Dichten und Trachten des Herzens und Gemüthes sollte eine Richtung aller seiner Thätigkeiten nun erfahren, in welcher sich der Fluch vollzog, den die Lust und eigne Neigung zum Verkehrten, ein abscheuliches Verderben und abnormes Umbilden des in seiner Natur ursprünglich ganz anders beschaffenen Geistes auf sich lud, und die an intensiver Stärke in gleichem Maß gewann, als durch Lösung von der wirksam sich mittheilenden Quelle alles heiligenden und beseligenden Lichts die Fähigkeit verloren war, demselben sich von Neuem zuzuwenden; es war der erste Schritt zur Sünde als ein Abbrechen und Umwandeln des Prinzipes der Entwicklung zur vollendeten Realität ein Fall in unermeßliche Tiefe. Der Unterschied der bösen Engel von den gefallenen ersten Menschen und den nach ihrem Bild gezeugten Nachkommen liegt allein in den Bedingungen des zeitlichen und psychischen Lebens, unter welchen der letzteren geistiges wie leibliches Sein, Bewegen und ihre Entstehung muß gedacht werden, und welche der Begriff eines bloß intelligiblen Wesens nicht einschließt; was dieses der anerschaffenen Möglichkeit nach sein kann und will, wird es auch alsbald wirklich sein müssen ohne das Intervallum eines solchen Zustandes der Succession im Werden, welcher zwischen Annäherung und seinem gesteckten Ziele schwebte. (Vgl. 1 Joh. 3, 8.: „denn der Teufel sündiget von Anfang.“ Augsb. Conf. Art. 19.*) Hollaz l. c. de angel. qu. 25: „Nemine instigante.“) *) Anm. Es könnte scheinen, als wenn das Bekenntniß in diesem Artikel sich selbst nur widersprochen hätte, indem er einmal die Ursächlichkeit der Sünde von Gott entfernen will, und dessenungeachtet sie am Ende durch die Worte zuschreibt: „welcher alsbald, so Gott die Hand abgethan, sich von Gott zum Argen gewandt hat“ ꝛc. Man vergleiche jedoch das oben zu einer ganz hierher gehörenden Stelle aus Luthers Schrift gegen Erasmus Bemerkte S. 358 des vor. Jahrg. Es ist keine göttliche Bewirkung des Falls in diesem Handabthun zu sehen, als welcher nun mit Nothwendigkeit sich aus demselben als seiner Voraussetzung ergeben hätte; wohl aber der durch Selbstbeschränkung die Creatur ihrer eignen Entscheidung überlassende und sie davon nicht verhindernde Rathschluß, welcher nicht auf andere Weise erfüllt werden konnte, als dadurch, daß Gott in Seinem kräftigen Concursus, der das durch Ihn Entstandene determinirend trägt, in Bezug auf die den freien Handlungen zum Grunde liegende innerste Macht des Entschlusses die bestimmende (nicht die tragende) Wirkung an sich hielt. Deutlich zeigt den Sinn der lateinische Text: quae non adjuvante