# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S138 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 138 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder 3. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Präſes dafür Sorge trage, daß außer den Berichten der Aufſichtsbehörden auch ſämmtliche Berichte der von der Synode eingeſetzten ſtehenden Commiſſionen beim Beginn der Synode im Druck vorliegen, damit die Synodalen ſchon vor Berathung über dieſelben ſich mit deren Inhalt vertraut machen können. 4. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Präſes im Sinne der Synode handelt, wenn derſelbe, ſo oft ihm ſolches rathſam erſcheint, den Vicepräſes für den weſtlichen Theil der Synode zu Dienſten im öſtlichen Theil und den Vicepräſes für den öſtlichen Theil zu Dienſten im weſtlichen Theil der Synode beruft. 5. Die Ernennung einer Commiſſion betreffend (ſiehe S. 47, Be⸗ ſchluß 3). 6. (Siehe S. 111 f., Beſchluß 1 und 3.) 7. (Siehe S. 123, Beſchluß 2, 4 [und 7].) 8. (Siehe S. 136, Beſchluß 8.) 9. Das Regulativ ꝛc. betreffend (ſiehe S. 137, in Verbindung mit § 1, Bericht vom Jahre 1899, S. 138). Verſchiedene Beſchlüſſe. 1. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Präſes einen herzerwärmenden und willige, freigebige Hände ſchaffenden Aufruf an die Synodalgemein⸗ den im „Lutheraner“ erſcheinen laſſe, damit die von der Synode gemachten Bewilligungen im Betrag von mehr als $100,000.00 für den Ausbau der Lehranſtalten ꝛc. ohne Schwierigkeit den Kaſſen der Diſtrictskaſſirer in Kürze zufließen. 2. Beſchloſſen, daß die Synodaleröffnungspredigt, gehalten vom Herrn Allgemeinen Vicepräſes C. C. Schmidt, wie auch die Synodalrede des Allgemeinen Präſes im „Lutheraner“ veröffentlicht werden. 3. Beſchloſſen, daß der Antrag, für die Vollgymnaſien eine achte Profeſſur einzurichten, auf den Tiſch gelegt werde. 4. Beſchloſſen, daß die Synode den einzelnen Diſtricten empfehle, in Zukunft je zwei Vicepräſides zu erwählen, zwecks größerer Sicherheit dafür, daß jeder Diſtrict von einer Wahl zur andern einen Präſes habe. 5. Beſchloſſen, daß bezüglich der Vertretung der Lehranſtalten es beim Alten bleibe. Doch ſoll der Lehranſtalt, an deren Ort die Allgemeine Synode tagt, geſtattet ſein, während der Sitzungszeit der Synode den Unter⸗ richt ausfallen zu laſſen, damit ſämmtliche Profeſſoren der betreffenden Anſtalt ſich an den Verhandlungen der Synode betheiligen können. 6. Beſchloſſen, daß der Antrag, die Zahl der Delegaten für die Allgemeine Synode durch Feſtſtellung eines andern Wahlmodus zu ver⸗ ringern, auf den Tiſch gelegt werde. 7. Beſchloſſen — anläßlich einer Eingabe eines Gliedes der Drei⸗ einigkeits⸗Gemeinde zu Milwaukee, Wis., dahin lautend, daß die Synode