# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S135 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 135 ſuspendiren, bis die beiden anzugliedernden Parochien ihre ſchriftliche Ein⸗ willigung zur geplanten Veränderung eingebracht haben.“ Beſchloſſen, daß Herr P. A. F. Gräbener mit dieſer Bitte an ſeinen Diſtrict verwieſen werde. 2. Beſchloſſen, daß Frau Mathilde Lenz (ſiehe Bericht der Dele⸗ gatenſynode vom Jahre 1899, S. 134, No. 3), die ſich inzwiſchen von Falſchgläubigen hat bedienen laſſen, mit ihrer erneuerten Anklage abge⸗ wieſen und angewieſen werde, auf dem von Gott vorgezeichneten Wege ſich an ihren früheren Paſtor zu wenden. 3. Beſchloſſen, daß die Synode ſich mit der Anklage Herrn P. A. Büſchings zu Llano, Tex., beim Präſidium in Sachen wider die Synodal⸗ beamten des Südlichen Diſtricts kein Gehör gefunden zu haben, nicht be⸗ faſſe, da Klageführender ſeiner Zuſchrift keinerlei Beweismaterial beigefügt und inzwiſchen Glied einer andersgläubigen Synode geworden iſt. 4. Beſchloſſen, daß die Anklage des Herrn Johann Molkenthin aus Jackſon, Minn., als eine unbegründete abgewieſen werde, da aus den vor⸗ liegenden, ſorgfältig geprüften Documenten hervorgeht, daß Herrn Molken⸗ thins Klageſache von den Beamten des Minneſota⸗ und Dakota⸗Diſtricts ſorgfältig unterſucht worden iſt und kein Zweifel ſein kann, daß Herr J. Molkenthin in gerechtem Banne liege. 5. „Herr W. Schiefelbein aus Kanſas führt Klage darüber, daß jüngere Paſtoren eine Erklärung von Dan. 12. Joh. 10, 16. Matth. 24, 14. ff. und Col. 1, 23. verkündigen, die in Widerſpruch ſtehe mit der Erklärung Luthers und Walthers. Hierdurch beunruhigt, habe er ſich in dieſer Ange⸗ legenheit an ſeine Diſtrictsſynode gewandt, ſei aber von derſelben nicht zu⸗ friedengeſtellt worden.“ Beſchloſſen, daß Herrn W. Schiefelbein der Rath gegeben werde, ſich mit der Bitte um ein Gutachten in dieſer Sache an die theologiſche Facultät in St. Louis zu wenden. 6. Die Gemeinde zu Newburg, O., welche meinte, dem Urtheil der von der letzten Delegatenſynode ernannten Unterſuchungscommittee (ſiehe Bericht vom Jahre 1899, S. 134, No. 1) nicht in allen Punkten beiſtimmen zu können, hatte ſich aufs neue mit einem klageführenden Schreiben an die Synode gewandt, einſchließlich der Bitte um Schlichtung ihrer Streitſache. Beſchloſſen, daß Angeſichts der Thatſache wiederholter und gründ⸗ licher Unterſuchung der ganzen dortigen Angelegenheit der Bericht der obge⸗ nannten Unterſuchungscommittee mit der Erklärung angenommen werde, daß die Allgemeine Synode nicht im Stande ſei, in dieſer Sache weiter zu handeln, und ſie, die Synode, die Gemeinde zu Newburg dringend bittet, dieſe ganze Angelegenheit nunmehr auf ſich beruhen laſſen zu wollen. 7. „Herr P. G. Gößwein hatte gegen eine Entſcheidung der theologiſchen Facultät in St. Louis die Lehre betreffend und gegen die ihm widerfahrene Behandlung an die Ehrw. Synode Berufung eingelegt. Ihre Committee