# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S132 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 132 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder nannt iſt — alſo von N. N. im Betrage von $666.00 — und ein Legat von G. Wiedemann im Betrag von $2057.55 — Geſammtſumme $2723.55. 7. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Kaſſirer angewieſen werde, dieſes Geld zu verwenden, ſobald er für die in den Teſtamenten genannten Anſtalten Auszahlungen zu machen hat. Drittens iſt ein Legat mit ſpecieller Beſtimmung von H. Starke im Betrag von $2000.00 vorhanden, von welcher Summe $1000.00 für arme Studirende überhaupt und $1000.00 ſpeciell für das College zu Milwaukee verwendet werden ſollen. 8. Beſchloſſen, daß bezüglich der erſtgenannten $1000.00 die Commiſſion für Legatverwaltung dieſes Vermächtniß in die Hand nehme und es dem Teſtament gemäß verwalte; und bezüglich der zweitgenannten Summe von ebenfalls $1000.00 dieſes Vermächtniß der Aufſichtsbehörde des College zu Milwaukee ausbezahlt werde, die nach beſtem Ermeſſen dar⸗ über verfüge und der Commiſſion für Legatverwaltung genau Abrechnung vorlege. Die Committee berichtete ferner: „Betreffs des Legats von H. Starke liegt uns die Copie des Teſtamentes vor, und betreffs des Legats von J. Pritzlaff kamen wir auf anderem Wege zur völligen Gewißheit, daß die in Bezug hierauf von der Synode gefaßten Beſchlüſſe dem letzten Willen der Erblaſſer durchaus entſprechen.“ 9. Beſchloſſen, daß die von der Synode gefaßten Beſchlüſſe in Bezug auf alle anderen Legate erſt dann ausgeführt werden, wenn die von der Synode erwählte Commiſſion für Legate feſtgeſtellt hat, daß die Teſta⸗ mentsbeſtimmungen damit nicht verletzt werden. Ferner wurde der Synode die Mittheilung gemacht, daß Herr H. Starke ihr — der Synode — auch ein werthvolles Eigenthum (Liegenſchaft) ver⸗ macht habe, auf welchem bei dem Tode des Erblaſſers noch eine Schuld von $6000.00 ruhte. Nach dem Tode des letzteren tilgten ſeine Angehörigen ſofort genannte Schuld durch Abzahlung derſelben und übergaben dann der Synode dieſes Eigenthum gänzlich ſchuldenfrei. (Den Dank der Synode für dieſe hochherzige Geſinnung ſiehe unter „Dankesbezeugungen“.) Formulare für Vermächtniſſe. 1. I give and bequeath to the German Evangelical Lutheran Synod of Missouri, Ohio, and other States, and to its assigns, the sum of — — Dollars ($ — —). 2. I give and devise to the German Evangelical Lutheran Synod of Missouri, Ohio, and other States, and to its assigns, forever, the following property, to-wit: (hier folgt die Beſchreibung des Eigenthums, welches vermacht werden ſoll).