# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S131 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 131 in Bezug auf Legate, über welche die betreffenden Eintragungen noch nicht gemacht worden ſind, ſogleich genau und ausführlich an die Commiſſion für Legatverwaltung zu berichten. 2. Beſchloſſen, daß, wer immer in Sachen eines Legats zu handeln hat, in Zukunft nicht verſäumen wolle, bei jedem neuen Legat die nöthigen Angaben, beſonders auch eine genaue Copie der betreffenden Worte aus dem Teſtament des Erblaſſers, an die Behörde einzuſchicken. 3. Beſchloſſen, daß bei Einſendung eines neuen Legats oder des Ertrags eines ſchon angelegten Vermächtniſſes die Gelder durch die Hände der Commiſſion für Legatverwaltung gehen, oder daß wenigſtens der Allge⸗ meine Kaſſirer über ſolche Ein⸗ und Auszahlungen der Commiſſion ſtets prompte Mittheilung macht. 4. Beſchloſſen, daß der Allgemeine Kaſſirer gehalten ſein ſoll, über alle Legate allgemeiner Natur, die in ſeine Hände gelegt werden, ſofort der Committee Bericht zu erſtatten und ihr alljährlich über den Ertrag der von ihm verwalteten Legate Rechenſchaft abzulegen. 5. Beſchloſſen, daß das Geſuch der Gemeinde zu Freiſtatt, Mo. (P. J. E. Roſchke), enthaltend die Bitte, die Synode wolle ihr von dem Lande der Raithelſchen Stiftung, welches neben ihrer Kirche gelegen ſei, einen bis zwei Acker zum Begräbnißplatz — ſei es durch Verkauf oder durch Vermiethung auf 50 oder 99 Jahre — überlaſſen, in die Hände der Com⸗ miſſion für Legatverwaltung gelegt werde mit dem Auftrag, hierüber zu entſcheiden, jedoch zu Gunſten der Gemeinde nicht eher, als bis die Com⸗ miſſion ſich Gewißheit darüber verſchafft hat, ob die Synode nach der Be⸗ ſtimmung des Teſtaments das Recht hat, über das Raithelſche Vermächtniß in der von der Gemeinde zu Freiſtatt gewünſchten Weiſe zu verfügen. Der Kaſſirer theilte der Synode mit, daß er noch eine Anzahl von Legaten in Händen habe, über welche dem Willen der Teſtatoren gemäß die Synode beſondere Verfügungen zu treffen habe. Nach dem Bericht einer für dieſe Sache ernannten Committee zerfallen die betreffenden Legate in drei Klaſſen: erſtens in ſolche Legate, welche der Synode ohne irgend welche Beſtimmung vermacht ſind. Zu dieſen gehören: ein Legat von G. L. Hahn, Dwight, Ill., im Betrag von $200.00; ein Legat von John Pritzlaff, Milwaukee, Wis., im Betrag von $3000.00 und ein Legat von Bertha Schäfer im Betrag von $1474.93 — Geſammtſumme $4674.93. 6. Beſchloſſen, daß dieſe Legate als ein beſonderer Fonds in die Kaſſe der Synode gegeben werden zu dem Zweck, daß der Kaſſirer damit leihweiſe da aushelfen könne, wo es am nöthigſten iſt, und das Geld in den Fonds immer wieder zurückfließe, ſobald der Nothſtand beſeitigt iſt. Zweitens ſind die vorhandenen Legate ſolche, welche der Synode ohne beſondere Beſtimmung zum Beſten ihrer verſchiedenen Lehranſtalten ver⸗ macht ſind. Es ſind dieſe ihrer zwei: eins — wobei der Name nicht ge⸗