# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S130 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 130 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder Das Dorothea Thiernau⸗Legat: $200.00. Der Ertrag für 1899 und 1900: je $8.00, floß in die Unterſtützungskaſſe. — Das F. Meyer⸗Stipen⸗ dium: $370.00. Der Ertrag für 1899 und 1900: je $14.00, wurde aus⸗ gezahlt an die Kaſſe für arme Studirende in Addiſon, Ill. „Laut Inſtruction der Synode (Bericht von 1896, S. 119, § 1 u. 2) hat die Commiſſion für Legatverwaltung „ein genaues Verzeichniß aller Legate, welche direct oder indirect der Synode vermacht ſind oder noch ver⸗ macht werden mögen, anzulegen und fortzuführen‘, und zwar ſoll in dieſem Verzeichniß angegeben werden, von wem das Legat ſtammt, worin es be⸗ ſteht, wozu es beſtimmt iſt und wer es zu verwalten hat. Soweit es ſich thun ließ, iſt ja auch ein ſolches Verzeichniß von der Commiſſion angefertigt und der Synode vorgelegt worden. (Bericht von 1899, S. 115 ff.) Leider iſt es der Commiſſion unter obwaltenden Umſtänden nicht möglich, dieſes Verzeichniß, wie es ſein ſollte, zu ergänzen und zu vervollſtändigen, da ihr die nöthigen Angaben nicht zu Theil werden. Es wäre daher rathſam, daß die Ehrw. Synode an alle ihre Glieder und ſpeciell an ihre Beamten und Behörden die dringende Aufforderung ergehen läßt, daß, wer immer in Sachen eines ſolchen Legats zu handeln hat, über das die betreffenden Ein⸗ tragungen noch nicht gemacht ſind, ſogleich genau und ausführlich an die Commiſſion für Legatverwaltung berichten möge, und daß man in Zukunft nicht verſäumen wolle, bei jedem neuen Legat die nöthigen Angaben, be⸗ ſonders auch eine genaue Copie der betreffenden Worte aus dem Teſtament des Erblaſſers, an die Behörde einzuſchicken. „Endlich würde der Commiſſion für Legatverwaltung es auch dadurch mehr ermöglicht werden, ihre Pflicht den Beſtimmungen der Synode ge⸗ mäß auszurichten und über die Verwaltung der einzelnen Vermächtniſſe ſo Buch zu führen, daß ſie ſtets darüber Rechenſchaft ablegen kann, daß ſie genau nach der Vorſchrift des Teſtators und der Synode möglichſt nutz⸗ bringend verwaltet werden, wenn bei Einſendung eines neuen Legats oder des Ertrages eines ſchon angelegten Vermächtniſſes entweder die Gelder durch die Hände der Commiſſion für Legatverwaltung gehen, oder daß wenigſtens der Allgemeine Kaſſirer über ſolche Ein⸗ und Auszahlungen der Commiſſion ſtets prompte Mittheilung macht. „Gott aber wolle geben, daß alle Stiftungen und Vermächtniſſe, die unſerer Synode bisher durch chriſtliche Barmherzigkeit zugewendet worden ſind, jederzeit ihrer edlen Beſtimmung entſprechend verwaltet werden und großen Nutzen ſchaffen. Er wolle unter uns immer mehr Chriſten erwecken, die bei Verfügung über die ihnen anvertrauten irdiſchen Güter die Anſtalten, Miſſionen und andere Liebeswerke unſerer Synode ſo bedenken, wie es die Ehre Gottes, die Förderung ſeines Reiches und der Heiligen Nothdurft er⸗ heiſcht.“ (Bericht der Commiſſion über Legatverwaltung.) 1. Beſchloſſen, daß die Synode an alle ihre Glieder und ſpeciell an ihre Beamten und Behörden die dringende Aufforderung ergehen läßt,