# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S128 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 128 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder „6. Dieſes Bittgeſuch ſoll folgende Angaben enthalten: „a. Namen und Ort der Gemeinde; „b. wann die Gemeinde gegründet wurde; „c. wie viele Glieder die Gemeinde hat; „d. welche Ausſicht auf Zuwachs die Gemeinde hat; „e. was für Eigenthum die Gemeinde beſitzt; „f. welche Schulden die Gemeinde hat; „g. wie viel die Gemeinde im vergangenen Jahre für ihren Ge⸗ meindehaushalt beigetragen hat; „h. wie viel Geld die Gemeinde aus der Kaſſe begehrt; „i. welcher Art das Eigenthum iſt, das die Gemeinde für dieſes Geld erwerben will; „j. welche Garantie die Gemeinde für das geborgte Geld gibt; „k. wie viel von dem geborgten Geld die Gemeinde jährlich zurückzahlen ſoll; „l. Unterſchriften der Truſtees der Gemeinden. „7. Die Gemeinden, welche Geld aus der Kaſſe geborgt haben, ſollen gehalten ſein, jährlich 5 Procent davon zurückzuzahlen, und zwar fünf Jahre lang. Im ſechsten Jahr ſoll die noch übrige Summe zurückerſtattet werden. Kann die Gemeinde dieſe noch übrige Schuld im ſechsten Jahr nicht entrich⸗ ten, ſo ſoll ſie um Verlängerung des Termins einkommen und dann wieder 5 Procent jährlich zurückzahlen. „8. Die Gemeinden, welche Geld aus der Kaſſe geborgt haben, ſollen gehalten ſein, dafür eine Note oder eine mortgage auszuſtellen.“ 5. Beſchloſſen, daß die Verwaltung der Kirchbauhülfskaſſe — laut vorſtehender Beſtimmungen — der Allgemeinen Unterſtützungscommiſſion unterſtellt werde. 6. Beſchloſſen, daß der Reſt der Gelder, welcher (im Betrag von $1697.78) ſich in der „Kaſſe für die Nothleidenden in Oſtindien“ befindet, angelegt werde zwecks ſpäterer Aushülfe für Oſtindien in ähnlichen Heim⸗ ſuchungen, wie es die geweſen ſind, zu deren Linderung dieſes Geld von unſeren Chriſten dargereicht worden iſt. Legatverwaltung. „Die Commiſſion für Legatverwaltung kann der Ehrw. Synode keinen ſo vollſtändigen Bericht erſtatten, wie es zu wünſchen wäre. Von den bei der letzten Delegatenſynode erwählten drei Gliedern dieſer Behörde ſind aus verſchiedenen Gründen zwei ausgeſchieden, und dieſe Stellen mußten durch Ernennung des Ehrw. Allgemeinen Präſes proviſoriſch bis zur Synodalverſammlung beſetzt werden. Vacanz und Wechſel im Perſonal mag alſo dieſes Mal mit Veranlaſſung dazu geweſen ſein, daß die Berichte über verſchiedene Vermächtniſſe der Synode, die von einzelnen Perſonen