# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S125 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 125 20. Beſchloſſen, daß unter den ungünſtigen Umſtänden, in welchen ſich die Gemeinde zu Denver, Colo., gegenwärtig befindet, das derſelben aus der Synodalkaſſe vor einigen Jahren bewilligte Darlehen noch nicht ein⸗ kaſſirt, ſondern ihr mit zuwartender Geduld bis auf Weiteres belaſſen werde. 21. Beſchloſſen, daß das Geſuch des Herrn P. N. N. um Erlaſſung ſeiner Bücherſchulden, welche er im Concordia Publishing House hat, nicht gewährt, ſondern abgewieſen werde. Unterſtützungsſache und Kirchbauhülfskaſſe. „Indem die Allgemeine Unterſtützungscommiſſion ſich anſchickt, der Ehrw. Synode Bericht zu erſtatten über ihre Thätigkeit während der letzten drei Jahre, kann ſie mit Dank gegen Gott bezeugen, daß das Werk der Unterſtützung einen günſtigen Verlauf genommen hat. Keine Bitte der Diſtrictscommiſſionen hat wegen Mangels an Geld abſchläglich beantwortet werden müſſen, ſondern jederzeit konnte der erbetene Zuſchuß aus der All⸗ gemeinen Kaſſe gemacht werden. „Außer den gewöhnlichen Einnahmequellen iſt der Kaſſe im Jahre 1901 wieder einmal ein Legat von $500.00 aus dem Vermächtniß des ſeli⸗ gen Herrn John Pritzlaff in Milwaukee zugefloſſen. Möchte doch ſolches Exempel auch andere wohlhabende Chriſten zum Nacheifern reizen! „Auf Anordnung des Ehrw. Allgemeinen Präſes iſt der Allgemeinen Unterſtützungscommiſſion auch die Verwaltung der Gelder, welche für die Nothleidenden in Indien eingegangen ſind, überwieſen worden. In dem nachfolgenden Kaſſenbericht wird daher auch hierüber Mittheilung gemacht werden. „Vor drei Jahren ſind mehrere Beſchlüſſe gefaßt worden (Bericht von 1899, S. 123), über deren Ausführung die Allgemeine Unterſtützungscom⸗ miſſion der Ehrw. Synode Rechenſchaft ſchuldig iſt. Der erſte Beſchluß lautet alſo: ‚Beſchloſſen, daß die Synode den dringenden Wunſch aus⸗ ſpricht, es möchten doch die Unterſtützungscommiſſionen der einzelnen Diſtricte, ſelbſt wenn ſie keinen Zuſchuß aus der Allgemeinen Kaſſe beziehen, über den Beſtand ihrer Kaſſen an die Allgemeine Unterſtützungscommiſſion berichten, laut der Beſtimmungen, welche von der Delegatenſynode im Jahre 1896 getroffen worden ſind.‘ Dieſer Beſchluß, welcher eigentlich nur eine Wiederholung des im Jahre 1896 gefaßten iſt, kam auch in dem letzten Triennium wieder nicht zur Ausführung. Gern hätte die Allgemeine Unter⸗ ſtützungscommiſſion der Ehrw. Synode einen Geſammtüberblick über die Unterſtützung der kranken und altersſchwachen Paſtoren und Lehrer, ſo⸗ wie der Wittwen und Waiſen von verſtorbenen Paſtoren und Lehrern ge⸗ geben; das Schema dazu mit ſeinen verſchiedenen Rubriken war auch ſchon zu Anfang dieſes letzten Trienniums angefertigt, aber es konnte nicht aus⸗ gefüllt werden, weil die Mehrzahl der Diſtrictscommiſſionen keine Be⸗