# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1857_S74 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 74 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. welche die Potenz derselben zur actuellen Energie erwecken, die somit entstandene Begierde reizen und den Geist zu Handlungen antreiben, daß er sie erfülle und, was als unangenehm oder verabscheuungswerth ihr entgegensteht, beseitige. Die Freiheit ist es, welche ihn fähig macht, der ursprünglichen Inclination zu folgen oder nicht und unter den Motiven zu wählen, welche ihn bestimmen können oder sollen. Er ist nur frei, insoweit er Bewegungsgründe hat; wo diese fehlen, ist er durch innere Nothwendigkeit oder Etwas außer ihm determinirt; es kann auch eine Art derselben von solcher überwiegenden Stärke von vorn herein durch Selbstbestimmung geworden sein, daß die anderen in ihrer Wirksamkeit Nichts mehr vermögen. Sie hängen ab nach ihrer Qualität von den Objecten meiner Grundverlangen; ist das Gedankenbild, das sich von ihnen gemacht wird, ein falsches, lügenhaftes, so sind auch die Ideen, welche nothwendiger Weise um sie sich häufen, niemals geeignet, Bewegungsgründe abzugeben, welche diese Triebe vor dem wuchernden Keime der Verderbniß bewahrten, sie müssen vielmehr zu verkehrter Richtung in steigendem Maße lenken. Ein Glied stützt hier das andere und trägt es weiter in dem innern Seelenorganismus, der sittlichen Grundbeschaffenheit gemäß, die der Wille erst gegeben hat. Insofern also ist es allerdings ein Accidens der Freiheit des geschaffenen Seins, weil es den Lebensgrund nicht in sich selbst besitzt, und demnach den strebenden Impulsen seines Willens durch das Bewußtsein des Wahren und Guten, mit welchem der Urheber in Bezug auf Wesen außer Ihm den Abdruck ewiger aus Sich hervorgebrachter Gedanken niedergelegt hat, die Gegenstände und ihre gegenseitige Ueber⸗ und Unterordnung bestimmt und angewiesen sind, entweder jene zu einem bleibenden Habitus zu entwickeln, wie das im absolut vollkommenen Wesen nicht gedacht werden kann, wohl aber von den guten Engeln verwirklicht ward, und dadurch ein dem göttlichen Endzweck entsprechendes System der selbstgewollten geistigen (und leiblichen) Zustände und daraus hervorgehenden zeitlichen und ewigen Folgen zu bewirken, oder von der empfangenen Leuchte für die Entwicklung und Offenbarung seines Lebens abzuweichen und, indem sie so die eigne Kraft, wie alle ihr verliehenen andern Gaben mißbraucht und den Zusammenhang mit ihrer gottgesetzten Bestimmung willkürlich zerreißt, das Subject, in dem sie ist, zu einem gefallenen, bösen Geist zu machen. — Der Einwurf, daß das Letztere nur möglich sei unter Voraussetzung einer bereits anerschaffenen Disposition, durch Abirrung vom rechten Abbild des Objects schlechte Motive zu erwählen, fällt für denjenigen weg, welcher die freie Handlung nicht nach dem Prinzip der Naturnothwendigkeit construirt, daß das, was in dem Effecte ist, schon in der Ursache sein müßte, sondern sie als den ersten unvermittelten Anfang einer Reihe von Wirkungen setzt, wie Gott der Urheber einer Schöpfung ist; die reine Möglichkeit des Falles nur, (die bloße negatio impossibilitatis ad peccandum,) nicht das Vermögen im Sinn der eigentlichen Anlage war durch solche transcendentale Freiheit uns gegeben. Eben so wenig ist in unlebendiger Abstraction dieselbe von allen Willenselementen abgesondert