# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S122 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 122 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder Kaſſirer anwieſe, für alle einlaufenden Gelder Quittungen in Duplicaten auszuſtellen. Auf dem Duplicat (welches durch eine Retourpoſtkarte ge⸗ ſchehen könnte) könnte eine Inſtruction den Empfänger derſelben anweiſen, dies Duplicat zu unterſchreiben und an die Reviſionscommiſſion c. o. Con- cordia Publishing House zu ſchicken. Die Summe der Quittungen er⸗ gäbe ſelbſtredend die Summe der eingenommenen Gelder. „Sämmtliche ausſtehenden Noten tragen die Unterſchrift des jetzigen Allgemeinen Kaſſirers. Wir glauben, daß auch hierin eine Aenderung am Platze wäre. In allen Geldangelegenheiten ſollten unſerer Anſicht nach kaufmänniſche Regeln gelten, und die ſchreiben vor, daß ſolche Documente von zwei Perſonen unterſchrieben ſein ſollten — in dieſem Falle etwa vom Allgemeinen Kaſſirer und dem Hochw. Präſes der Synode. „Für die Ausgaben des Allgemeinen Kaſſirers fanden wir Quittungen vor. Auch ließen wir uns bei jeder Reviſion von dem Vorhandenſein des Kaſſenbeſtandes überzeugen. Die verzinslichen Werthpapiere ließen wir uns jährlich vorlegen. „Der Beſchluß der Synode, wonach der Allgemeine Kaſſirer größere Summen in einem gemietheten Schrank unterbringen ſoll, ſtatt ſie zu depo⸗ niren, iſt unſerer Meinung nach ein veralteter. Die mit demſelben beab⸗ ſichtigte Vorſicht iſt eine überflüſſige, da der Kaſſirer die Synode vor etwaigem Verluſt durch eine abſolute Garantie von Seiten der Bankbeamten geſchützt hat. „Beim Generalagenten fanden wir ebenfalls Quittungen für ſämmt⸗ liche Ausgaben vor. Bonds im Betrage von $12,000.00 — für den Ver⸗ ſicherungsfonds — ließen wir uns vorlegen. Auch hier ließen wir uns überzeugen, daß die im Statement angegebenen Gelder in der Bank depo⸗ nirt waren. „Ob ſich die Einnahme des Generalagenten durch die für den Allgemei⸗ nen Kaſſirer vorgeſchlagene Methode controliren läßt, wagen wir nicht zu behaupten. Ob der Verſuch gemacht werden ſoll, wollen wir der Ehrw. Synode anheimſtellen. „Im Uebrigen möchten wir feſtſtellen, daß unſerer Ueberzeugung nach der Generalagent ſeinem Amte mit aufopfernder Treue vorgeſtanden hat. Die ganze Geſchäftsführung, ſowie die Buchführung ſind uns ein Beweis, daß er fachmänniſche Kenntniſſe in hohem Maße beſitzt und ſie der Synode auch zu Nutze kommen läßt. „Die Beſtimmung der Synode, wonach die verſchiedenen Aufſichts⸗ behörden angewieſen ſind, bei etwaigen Reparaturen die Summe von $500.00 nicht zu überſteigen, iſt von verſchiedenen dieſer Behörden über⸗ treten worden, und zwar weil, wie auch wir glauben, die Summe zu ge⸗ ring iſt. Wir empfehlen darum, daß man dieſe Summe für alle Vollgym⸗ naſien auf $1000.00 erhöht, für die anderen Anſtalten aber die Summe von $500.00 ſtehen läßt.