# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S121 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 121 Guthaben und Schuld der Synode. Die Synode hat gut: Werthpapiere ..................................... $21700.00 Verborgt an Gemeinden ............................ 5457.25 Forderungen an die Aufſichtsbehörden.............. 58.69 Schuld in der Kaſſe für die Miſſion in Berlin..... 264.88 In Kaſſe des Allgemeinen Kaſſirers ............... 31181.84 Die Synode ſchuldet: An Vermächtniſſe.................................. $28776.02 Gegen Noten geborgt ........................ 12110.00 An die Kaſſe für Heidenmiſſion.................... 20709.54 An die Synodalkaſſe .............................. 10237.68 An die Allgemeine Innere Miſſionskaſſe............ 2405.84 An die Kaſſe für Judenmiſſion...................... 353.20 An die Kaſſe für Miſſion in Braſilien.............. 4223.86 An die Kaſſe für Taubſtummenmiſſion................ 1115.22 An die Kaſſe für Miſſion in London................. 756.70 An die Dr. M. Luther⸗Denkmal⸗Geſellſchaft........... 42.09 An das Concordia⸗College in Fort Wayne............. 150.00 An das Concordia⸗Seminar in Springfield............ 150.00 An das Schullehrer⸗Seminar in Addiſon.............. 150.00 An das Concordia⸗College in Milwaukee.............. 216.00 An das Concordia⸗Seminar in St. Louis............. 5228.20 An Präſes F. Pieper für Auſtralien................. 134.80 Verſchiedenes ...................................... 397.76 Schuld am 1. Februar 1902........... 28494.25 $87156.91 $87156.91 (Bericht des Allgemeinen Kaſſirers, Herrn E. F. W. Meier.) „Ihre vor drei Jahren ernannte Reviſionscommiſſion erlaubt ſich, der Ehrw. Synode mitzutheilen, daß ſie die Bücher des Generalagenten, ſowie die des Allgemeinen Kaſſirers mit deren Jahresberichten verglichen und ge⸗ funden hat, daß ſie übereinſtimmen. „Die Art und Weiſe, in welcher die Bücher beider geführt werden, läßt nichts zu wünſchen übrig, da ſie im Einklange mit den beſten kaufmänniſchen Regeln iſt. Sowohl der Allgemeine Kaſſirer als auch der Generalagent ſind fähige und gewiſſenhafte Beamte. „Einen Vorſchlag möchte ſich Ihre Commiſſion erlauben, welcher der zu wählenden Reviſionscommiſſion zu gute kommen würde. Unter den ob⸗ waltenden Umſtänden iſt es der Reviſionscommiſſion unmöglich, die Ein⸗ nahme des Allgemeinen Kaſſirers zu controliren. Die von den Diſtricts⸗ kaſſirern eingeſandten Gelder laſſen ſich zwar genau feſtſtellen, aber nicht die aus anderen Quellen kommenden Gelder. Wir glauben, daß eine voll⸗ ſtändige Controle möglich wäre, wenn die Ehrw. Synode den Allgemeinen