# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1857_S73 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 73 telt ist. Hingegen ist in die Substanz des creatürlichen Wollens von ihrem Schöpfer erst eine Vielheit natürlich bestehender Triebe gelegt, welche, weil sie nicht bloß auf allezeit gegenwärtige, zugleich auch künftige Objecte gehen, nicht gedacht werden können ohne ein Werden im Geschöpf, das immer derartige Impulse voraussetzt. Wir finden also in uns diese Elemente unsers Wollens, weil unser lebendiges Ich überhaupt eine Summe von erkennenden und regsamen Kräften in sich selbst conzentrirt, welche für die von Adam Geborenen einen geist⸗leiblichen Organismus bilden. Solche Begabung, vom persönlichen Bewußtsein vorgefunden und dasselbe erst erzeugend, auf deren Grund hin meine Seele ihr Dasein hat, wird von der letztern in allmäliger Entwicklung empfunden eben so sehr als eine sie bewegende Gewalt, wie als ein für bestimmte Zwecke von ihr in Bewegung zu setzendes Eigenthum. Vor dem psychisch freien Wollen und dem Wissen um sie entstanden, vermittelt sie allein das Vonsichausgehn und Sichselbsterfassen des Ichs, und ist als endliche der Zu⸗ wie Abnahme, der Ausbildung wie Verschlechterung fähig. Der creatürliche Wille ist also nie ein schlechthin durchsichselbst, vielmehr durch einen ihm geordneten Zusammenhang mit thatsächlich auf seine Acte wirksamen Einflüssen, die von der eignen Substanz kommen, bedingtes Vermögen. Denselben müssen, weil immer einer den andern erzeugt, gewisse Formen des Verlangens zum Grunde liegen, an welche der Allweise die Willensfreiheit geknüpft hat, und wir werden durch sie des Genusses des mit ihnen Uebereinstimmenden und der Empfindung des Gegentheiles fähig; die Gebundenheit an sie war nothwendig, weil wir nicht independente Herren sein noch durch eigne Macht Etwas in für uns Angenehmes verwandeln können, hingegen aber durch Beweggründe regiert werden sollten; wir bleiben dessenungeachtet so vollkommen frei, so gewiß die blinde Gewalt von Naturinstincten nicht mehr als die Zustände einer zweck- und zusammenhanglosen Willkür an sich in das Reich des persönlichen Lebens fallen, und jene Reize des menschlichen Willens eine Möglichkeit des Nicht⸗ oder So⸗ und Andersthuns übrig lassen. Hieraus ergibt sich zugleich, daß eine beharrende Richtung derselben, dadurch sie sich zur Neigung steigern, also auch ihre ethische Qualität zwar bedingt ist durch den freien Willen als den für sie geordneten Rector, er aber selbst nach seiner eignen Entscheidung hinfort in der erstern nur sich bestätigt; sind nämlich die Grundverlangen unsers Wesens durch irgendwelche Thatsache also verderbt worden, daß durch Selbstbetrug und Zerstörung ihrer Harmonie die Wahrheit des Objects, vor allen das höchste Gut ihnen entschwunden, sie verirrt und aus denselben weiter hervorgehende Begierden in die finsterste Verkehrung und Unordnung gerathen sind: so ist die Herzensstellung eine böse geworden, und der Wille an die Sphäre des Bösen ebenso gebunden, wie im umgekehrten Falle an das Gegentheil, frei in dieser, unfrei in Beziehung auf das Gute, weil die vom Schöpfer für's Gute bestimmten Anlagen die eigne Schuld zerrüttet hat. Die Neigung unsers Willens auf einen bestimmten Zweck ist bedingt durch die Beweggründe, welche wir denken; sie sind es,