# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S112 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 112 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder gehen zu können, als bis Herr Prof. Gräbner aus Auſtralien heimgekehrt ſei. Sie erſuchte daher Herrn P. Hanow, ſeinen Proteſt bis auf Weiteres in die Hände des Allgemeinen Präſes und der Allgemeinen Miſſionscommiſſion zu legen. 2. Beſchloſſen, daß die Synode die Handlungsweiſe ihres Ehrw. Herrn Präſes, der Herrn Prof. Gräbner abordnete, mit unſern Brüdern in Deutſchland und Auſtralien perſönlich in Verbindung zu treten, gutheißt und das dazu nöthige Geld mit Freuden bewilligt. 3. Beſchloſſen, daß der Ehrw. Allgemeine Präſes ermächtigt ſei, etwaige weitere Schritte in der Sache zu thun, falls die Bemühungen Herrn Prof. Gräbners erfolglos ſein ſollten. Aus Neuſeeland war ein an die Synode gerichtetes Schreiben von einem dortigen Paſtor und einem Miſſionar, der unter den Eingeborenen des Landes, den Maoris, arbeitet, eingelaufen, in welchem, wie in dem vorſtehenden Schreiben aus Südauſtralien, um Hülfe gebeten wurde. Beide Bittſteller gehören der Hermannsburger Freikirche an. Herr Prof. Fürbringer wurde beauftragt, dies Schreiben zu beantworten und eine Ab⸗ ſchrift desſelben zugleich an Herrn P. Wöhling, den Präſes der Hermanns⸗ burger Freikirche, zu ſenden. Ferner wurde 4. Beſchloſſen, daß auch dieſe Angelegenheit in die Hände der Allgemeinen Miſſionscommiſſion gelegt und dieſelbe ermächtigt werde, mit dem Ehrw. Allgemeinen Präſes im Verein, nach der Rückkehr Herrn Prof. Gräbners, je nach Befund der Sache, weiter zu handeln, zumal zu erwarten ſteht, daß Herr Prof. Gräbner nicht nur mit den Bittſtellern, ſondern auch mit Herrn Präſes Wöhling perſönlich über dieſe Sache unterhandeln wird. 5. Beſchloſſen, daß der Gruß, welchen ſoeben die Südauſtraliſche Synode vermittelſt einer Kabeldepeſche unſerer Synode geſandt hat, ſofort wieder mit einem Gegengruß per Depeſche beantwortet werde. Directorium, Agentur und Kaſſe. „Auch dieſes Mal müſſen wir mit Dank gegen Gott bekennen, daß er während des letztverfloſſenen Synodaltermins mit ſeinem Segen ſichtlich bei uns war und ſeine ſchützende Hand über Gebäulichkeiten und Angeſtellte gehalten hat, ſo daß wir vor Sturm, Feuersgefahr und bedenklichen Un⸗ glücksfällen gnädig verſchont geblieben ſind. „Das Geſchäft befindet ſich in einem blühenden Zuſtand, wie der aus⸗ führliche Bericht des Generalagenten ausweiſt. „Wir haben den Inſtructionen der Synode gemäß alljährlich die Bücher des Geſchäfts an dem von der Synode feſtgeſetzten Tag, dem 1. Februar, abgeſchloſſen, und der Bericht des Generalagenten läuft demgemäß vom Tage unſeres letzten Bücherabſchluſſes, vom 1. April 1899, bis zum 1. Februar