# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1857_S72 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 72 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. Wille Adams sich in vollkommnerer Stufe erfüllt hätte mit dem wahrhaften Inhalt seines Geistes, so wäre die Aufhebung des Auchanderskönnens in Relation auf den sittlichen Gegensatz, die Entzweiung mit Gott und in sich selbst, unausbleiblich geschehen. Es folgt zugleich hieraus mit aller Nothwendigkeit, daß, wiewohl göttliche und creatürliche Freiheit nicht nach dem Subject, von welchem sie prädizirt wird, spezifisch von einander verschieden ist, vgl. J. Gerhard a. a. O. § 10, dennoch ein Auchböseswollenkönnen von Gott ewig ausgeschlossen sei, weil Er das Gute vollkommen auf ursprüngliche und selbstständige Weise in Sich setzt und es als Sein eignes unbedingtes Wesen, nicht als gegebenes hat. Er kann von Ewigkeit nichts Anders wollen, als was Er selbst in Sich Bestimmtes hat, es müßte sonst ein von Ihm unabhängiges Sein noch existiren; weshalb Er auch in den Actionen, welche die Thatsachen Seiner Offenbarungen betreffen, durch keine absolute Nothwendigkeit determinirt ist. Nur das ist böse, was gegen Seinen geoffenbarten Willen ist; also können nur die Geschöpfe es werden, welche Er gut, aber also geschaffen hat, daß sie aus freier Neigung sich für das ihnen Gegebene entscheiden oder ihren Willen nicht dazu geben. (Determinirte Güte ist unfähig einer bewußten eignen Bestimmung zum Guten, also des Genusses einer Liebesvereinigung mit der unendlichen Quelle, dazu diese endliche Geister in das Dasein gesetzt hatte und die auf sittliche Freiheit nur gegründet sein kann, weil sie darin besteht, wenn der eine die Endzwecke des andern Geistes, hier Gottes selbst, als die seinigen ohne fernere Absicht, lediglich um des andern willen, ansieht. In den anerschaffenen wesentlich von einander unterschiedenen Grundtrieben war die Möglichkeit eines Mißbrauchs durch die Freiheit gesetzt, welche darum in Gott so wenig fallen kann, als in Seinem Wollen entgegengesetzte Bestimmungen undenkbar sind. —) Also wenn es die Natur erst gewisser Formen und Beziehungen des Willensvermögens mit sich bringt, frei zu sein: gehört auch wiederum noch nicht zu allen solchen die Möglichkeit, sich für das Böse zu entscheiden. Das eigentlich den Begriff des ursprünglichen Maßes geschöpflicher Freiheit Constituirende, das bei dem Willen selbst Stehen sich in Bezug auf das Sittliche anders zu bestimmen, als es seine anerschaffene Disposition mit sich brachte, ist es, womit wir es hier zunächst zu thun haben. Das Wesen und die Natur desselben nach seiner Potenz war unbestritten vor dem Falle im Menschen (wie im Teufel) gut, 1 Mos. 1, 31.; der Unterschied von dem göttlichen, worauf hier freilich Alles ankommt, liegt, näher betrachtet, ausschließlich darin, daß in Gott zwar auch sowohl ein (in Seiner Freiheit begründetes, doch) nothwendiges Wollen, was wir bei uns Trieb und Begierde nennen, ohne den Begriff der Bedürftigkeit zugleich mit einzuführen, als auch ein formal freies, das angefangen, fortgesetzt, unterlassen werden kann, wovon nur die Kraft und vollkommene Möglichkeit, nicht die Action, wie dort, beständig fortdauert, von uns angenommen werden muß; daß der göttliche Wille aber selbst nur durch sich selbst vermit⸗