# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S81 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 81 mit der Zeit noch immer mehr werden. Wie viel Schwierigkeiten, Zank und Verdruß, und daher eben auch Schaden für die Kirche, würde es zur Folge haben, wenn hier die Scheidung durchgeführt werden ſollte. Wie viel beſſer alſo für die Kirche, daß Deutſche und Engliſche unter Einem Dach wohnen und ſich nicht in zwei verſchiedene Synoden theilen. „4. Wir empfehlen daher der Synode: „a. daß ſie eine Aenderung, resp. Streichung der in Capitel II, § 7 der Synodalconſtitution gemachten Beſtimmung veranlaſſe, und zwar in der Weiſe, wie Capitel VII vorſchreibt. „Der betreffende § 7 fordert nämlich den alleinigen Gebrauch der deutſchen Sprache in den Synodalverſammlungen. Daß der⸗ ſelbe dem Wortlaut von Capitel VII nach zu den unveränderlichen Beſtimmungen gehört, kann die Synode an der empfohlenen Aende⸗ rung nicht hindern; denn er liegt auf ganz anderm Gebiet als die übrigen Stücke von Capitel II. Letztere ſind durch Gottes Wort gefordert und normirt, § 7 aber gehört offenbar in das Gebiet der chriſtlichen Freiheit. Es wäre gegen den Geiſt, ja, gegen die aus⸗ drückliche Lehre der Synode, wollte man dieſe Beſtimmung in § 7 auf gleiche Linie mit den andern Paragraphen des Capitel VII ſtellen und wie von dieſen, ſo auch von jenem, nämlich von dem alleinigen Gebrauch der deutſchen Sprache, das Gedeihen und die Wohlfahrt der Synode, resp. des Reiches Gottes, abhängig ſein laſſen. Was Dr. Walther (‚Paſtoraltheologie‘, § 47) ſagt in Betreff Verabfaſſung von Gemeindeconſtitutionen, findet ſicherlich auch hier Anwendung. Er ſchreibt: ‚Keine darin (nämlich in der Conſtitution) gemachte Be⸗ ſtimmung, die etwas betrifft, was in Gottes Wort weder geboten noch verboten iſt, ſollte unabänderlich ſein, ſondern jederzeit durch eine bedeutendere Stimmenmehrheit oder mindeſtens durch ein⸗ ſtimmigen Beſchluß in chriſtlicher Ordnung verändert und aufgehoben werden können.‘ „b. Daß ſie dann beſchließe, von jetzt an auch engliſchredende Gemein⸗ den, Paſtoren und Lehrer in ihren Verband aufzunehmen, resp. in ihrem Verband zu behalten. „c. Daß ſie dann etwa noch ſich bereit erkläre, mit der engliſchen Schweſterſynode ſich über dieſe Sache zu verſtändigen. „Zwar hat die Vorlage es nicht zu thun mit den gemeinſamen Intereſſen der deutſchen und der engliſchen Miſſouri⸗Synode. Die Frage iſt vielmehr hier nur die: Was ſollen wir, die deutſche Miſ⸗ ſouri⸗Synode, auf dem von Gott uns befohlenen Gebiete thun, damit von uns das geſchehe, was nach unſerer beſten Erkenntniß zur Förderung des Reiches Gottes dient? Dies zu thun, iſt für uns dann Gewiſſensſache. Wir müſſen es thun, ob's uns gefalle oder nicht, alſo auch, ob es andern gefalle oder nicht. Gleichwohl [Signatur am Fuß der Seite: „6“]