# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S78 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 78 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder wurden, ſo geſtaltet, daß dieſelben ſich von uns trennten, eigene Gemeinden bildeten und ſich der engliſchen Synode anſchloſſen. Es hat auch unſere Synode im Jahre 1899 eine Committee gewählt, welche mit den Brüdern von der engliſchen Synode in dieſer Sache weitere Vereinbarung treffen ſollte, und man hat ſich auf ein Fortbeſtehen des oberwähnten Verhältniſſes geeinigt. Wir ſind jedoch überzeugt, daß um der beſſeren Ausrichtung der Geſchäfte des Reiches Gottes willen dieſes Verhältniß nun eine Aenderung erfahren ſollte, und zwar dahin gehend, daß in Zukunft keine gemeindliche und ſynodale Scheidung zwiſchen den Deutſchen und den Engliſchwerdenden in unſerer Synode geſchehe, ſondern daß beide in Einer Synode, wie auch je in ihren reſpectiven Gemeinden beiſammen bleiben. Wir erlauben uns daher, der Synode zu empfehlen, daß ſie dieſe wichtige Angelegenheit in Berathung nehme, und zwar etwa an der Hand der hier folgenden Sätze: „I. Das Verhältniß der Synode zu ihren engliſchwerdenden Gemein⸗ den und ſtehenden Gliedern betreffend. „1. Die in Capitel I unſerer Synodalconſtitution, ſonderlich in den Paragraphen 3, 4 und 6 genannten Gründe für die Bildung eines Synodal⸗ verbandes ſprechen nicht für eine möglichſt loſe, ſondern für eine möglichſt enge und feſte Verbindung. „Dies iſt nicht nur an ſich einleuchtend und daher auch von den Gründern unſerer Synode von vorneherein wohl erkannt worden, ſondern es wird auch durch die mehr als fünfzigjährige Erfahrung unſerer Synode beſtätigt. Daher ſollten die engliſchwerdenden Ge⸗ meinden und ſtehenden Glieder der Synode in der engen und feſten Verbindung mit derſelben bleiben. „2. Der Nachtheil, daß bei enger ſynodaler Verbindung zwiſchen Deutſchredenden und Engliſchredenden zwei Sprachen in den Verſamm⸗ lungen gehört würden, möglicher Weiſe auch in zwei Sprachen Protokoll geführt werden müßte, wäre ein verhältnißmäßig geringer. In der nächſten Zeit würden alle aus unſern Kreiſen hervorgehenden engliſchen Ge⸗ meinden ſolche Vertreter zu den Synodalverſammlungen ſchicken können, welche der deutſchen Sprache mächtig ſind. Und ſpäter würden dann vor⸗ ausſichtlich alle deutſchen Gemeinden ſich können durch Leute vertreten laſſen, die wohl Engliſch verſtehen und reden könnten. „Es iſt bekannt, daß die Verhandlungen im Schweizer Parla⸗ ment ſeit Jahren in drei verſchiedenen Sprachen geführt werden, und dies hindert nicht, daß die Schweiz in mancher Beziehung andern Staaten als Muſter einer guten Regierungsform dient. Warum ſollte alſo der geringe Nachtheil, daß in den Synodalverſammlungen zwei Sprachen gebraucht werden müßten, uns hindern, mit unſern engliſchwerdenden Brüdern Eine Synode zu bilden, resp. dieſelben in unſerer Synode zu behalten?