# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S57 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zehnten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1902. 57 „3. Wir möchten uns erlauben, eine Ehrw. Synode auf eine nach unſerer Meinung nicht recht verſtändliche Stelle im ‚Synodalhandbuch‘ hin⸗ zuweiſen, mit der Bitte, ſie zu erklären. Sie ſteht im ‚Synodalhandbuch‘ von 1899, S. 67 unter Nummer 4, und lautet alſo: ‚Vergehen in den Unter⸗ richtsſtunden beſtraft der betreffende Lehrer ſelbſt; Verſtöße gegen die Haus⸗ ordnung und Zucht der Präſes (Director) allein. Für Appellation vom Präſes (Director) iſt die Aufſichtsbehörde die nächſte Inſtanz.‘ Es iſt nach unſerer Meinung hier nicht klar ausgedrückt, an wen ein Schüler zu appel⸗ liren hat, falls er ſich von einem der Lehrer in den Stunden unrecht be⸗ handelt glaubt. Ein ſolcher Fall könnte aber doch leicht eintreten, und der Director ſollte ſich in ſeiner Handlungsweiſe auf einen Beſchluß der Synode ſtützen können. „4. Der Brandſchaden an unſerem Hauptgebäude iſt dem Beſchluß der Synode gemäß wieder ausgebeſſert worden. Die äußere Herrichtung koſtet $1847.40, der innere Ausbau $3046.00; Summa: $4893.40. Davon ſind uns $4579.25 direct zugeſandt worden. (Ueber $3800.00 kamen im eigenen Diſtrict zuſammen.) Die Allgemeine Synode hatte uns $1500.00 bewilligt, doch brauchten wir davon nur $314.29 zu ziehen. Das Gebäude iſt wieder zweckmäßig eingerichtet worden. „5. In Bezug auf die durch Erweiterung unſerer Anſtalt nöthig wer⸗ denden Profeſſorenwohnungen ſtellen wir es der Ehrw. Synode völlig an⸗ heim, ob ſolche gebaut oder vorläufig nur gemiethet werden ſollen; doch wollen wir bemerken, daß für die Dauer die Errichtung eigener Wohnungen eine Erſparniß wäre.“ (Bericht der Aufſichtsbehörde zu St. Paul, Minn.) Als obiger Bericht bereits geſchrieben und abgeſandt worden war, wurde der Aufſichtsbehörde zu St. Paul ein an das Collegeeigenthum grenzendes Stück Land von 10 Acker für den äußerſt billigen Preis von $500.00 den Acker zum Kaufe angeboten. Da nun die Anſtalt gerade noch ein ſolches Stück Land zu ihrem künftigen Gedeihen nothwendig bedarf, bat die Aufſichtsbehörde die Synode noch nachträglich um Bewilligung des Ankaufspreiſes. Nachdem die Synode nach langer Debatte hierüber ſchließ⸗ lich zu der Ueberzeugung gekommen war, daß die Bitte der Aufſichtsbehörde in Bezug auf dieſes Stück Land eine wohlberechtigte ſei, wurde 1. Beſchloſſen, daß die Aufſichtsbehörde zu St. Paul hiermit er⸗ mächtigt werde, jenes Stück Land von 10 Acker für den Preis von $5000.00 anzukaufen, und zwar ohne Verzug, da das Anerbieten, das Land um ge⸗ nannten Preis erwerben zu können, nur bis zum 13. Juni dieſes Jahres Gel⸗ tung hat. 2. Beſchloſſen, daß genannte $5000.00 für den Ankauf der 10 Acker auf ſo lange Zeit aus der Synodalkaſſe geliehen werden ſollen, bis die Bau⸗ gelder — gemäß der Zweidrittelregel — eingegangen ſind. Hinſichtlich der Vorlage des Minneſota⸗ und Dakota⸗Diſtricts, welche die Bitte enthielt, die Allgemeine Synode wolle die Anſtalt in St. Paul zu