# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S16 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 16 Verhandlungen der 25ſten Allgemeinen oder Nach geſchehener Organiſation der Synode verlas der Hochw. Allgemeine Präſes, Herr Prof. F. Pieper, folgende Synodalrede nebſt Präſidialbericht. Synodalrede. Im Namen der hochgelobten Dreieinigkeit, Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geiſtes. Amen. Ehrwürdige, theure Väter und Brüder! Wir können uns die Thatſache nicht verhehlen, daß wir und unſere Be⸗ kenntnißgenoſſen eine iſolirte Stellung in der äußeren Chriſtenheit einnehmen. Zwar fehlt es uns nicht an einzelnen Freunden in andern kirchlichen Lagern. Wir dürfen immer wieder die Erfahrung machen, daß die ernſten Chriſten uns geneigt werden, wenn ſie Gelegenheit hatten, unſere Lehre und Praxis wirklich kennen zu lernen. Aber die kirchlichen Gemeinſchaften als ſolche ſtehen uns ſogenannten Miſſouriern im Großen und Ganzen theils gleichgültig, theils feindſelig gegenüber. Dies könnte uns um ſo mehr befremden, als wir doch wiſſen, daß wir den Weg Gottes recht lehren. Ja, wir wiſſen, daß wir nicht falſche, ſondern die rechte Lehre führen, die Lehre, die der Kirche Gottes befohlen und in der Kirche Gottes allein berechtigt iſt. Das iſt der Fall gerade auch in den Punkten, die zwiſchen uns und andern Kirchengemeinſchaften ſtreitig waren und ſind. Wir lehren recht von der Kirche. Es iſt die Lehre der Schrift, daß die Chriſten, und ſie allein, die Kirche ſind, und daß alle geiſtlichen Rechte, die Chriſtus ſeiner Kirche auf Erden gegeben hat, ihnen, und nicht einzelnen Perſonen in der Kirche, gehören. Wir lehren recht vom Predigt⸗ amt. Es iſt die Lehre der Schrift, daß das Predigtamt göttlicher Ordnung iſt, aber keine andere Gewalt als die Gewalt des Wortes Gottes hat. Wir lehren recht von der Bekehrung. Es iſt die Lehre der Schrift, daß ein Menſch allein durch Gottes Gnadenwirkung im Wort bekehrt wird und daß es auf Seiten des Menſchen keine Mitwirkung zur Bekehrung durch ſogenannte „Selbſtentſcheidung“, „gutes Verhalten“ ꝛc. gibt. Wir lehren recht von der Gnadenwahl. Es iſt Lehre der Schrift, daß die ewige Erwählung eine Gna⸗ denwahl ſei, das heißt, ſich nicht auf aliquid in homine, auf etwas Gutes im Menſchen, mag man dies „Selbſtentſcheidung“, rechtes „Verhalten“, Glauben oder ſonſtwie nennen, ſondern allein auf Gottes Gnade in Chriſto gründe. Wir lehren recht von der heiligen Schrift. Es iſt die Lehre der Schrift, daß die heilige Schrift durch Inſpiration Gottes Wort und darum in jedem ihrer Worte unverbrüchliche Wahrheit ſei. Wir lehren recht von der Quelle und Norm aller chriſtlichen Lehre, daß nämlich die chriſtliche Lehre weder aus dem allgemein menſchlichen noch aus dem chriſtlichen Bewußtſein, ſondern allein aus der heiligen Schrift zu entnehmen und zu