# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S139 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 139 Theil der Synode — welche in dieſer Vorwahl die größte Stimmenmehrzahl haben, ſollen die Candidaten ſein, aus denen die beiden Vicepräſides zu er⸗ wählen ſind. Auch hier findet Streichung und ein neuer Wahlgang ſtatt, falls ſich keine abſolute Majorität ergibt. Anmerkung: Die Weſtgrenze des Staates Indiana ſoll die Grenze zwiſchen dem öſtlichen und weſtlichen Theil der Allgemeinen Synode bilden. § 10. Nach geſchehener Wahl der beiden Vicepräſides, durch welche zugleich der Kreis ihrer Wirkſamkeit — öſtlicher oder weſtlicher Theil — beſtimmt iſt, ſoll durch eine abermalige Wahl zwiſchen beiden Vicepräſides feſtgeſetzt werden, welcher der erſte und welcher der zweite ſein ſoll, und zwar auf die Weiſe, daß der, welcher von beiden die höchſte Stimmenzahl hat, der erſte, und der andere in Folge deß der zweite Vicepräſes iſt. § 11. Die Wahlen — vermittelſt der Wahlbehörde, § 1 — ſollen nicht an einem beſtimmten Tage, auch nicht der Reihenfolge nach, vorgenommen werden, ſondern in jeder Sitzung der Synode können und dürfen Einzel⸗ wahlen in einer Reihenfolge, wie die Wahlbehörde es für angemeſſen be⸗ findet, vollzogen werden. § 12. Zu irgend einer Zeit nach Abſchluß eines zur Berathung vor⸗ liegenden Gegenſtandes kann eine Pauſe von zehn Minuten eintreten, in welcher kurz angezeigt wird, welche Stimmzettel jetzt ausgetheilt werden, und wie man zu wählen hat. Sofort werden dann die Stimmzettel aus⸗ getheilt, und ſofort wird die Wahl vorgenommen. Nach zehn Minuten geht die Synode über zur Beſprechung eines andern Gegenſtandes. § 13. Die Controle über alle Wahlen behält die Wahlbehörde in ihrer Hand, und zwar in der Weiſe, daß ſie a. beſtimmt, welche Wahl zur Zeit vorgenommen werden ſoll; und b. Namen aufruft, deren Träger ohne Weigerung ſofort die Stimmzettel auszutheilen, zu ſammeln, in der Sacriſtei das Reſultat der Wahl feſtzuſtellen und dasſelbe der Wahlbehörde zu über⸗ reichen haben. Letztere hat ſodann ſolches Reſultat in der nächſten zehn Minuten⸗Pauſe bekannt zu machen. § 14. Alle ſtimmberechtigten Glieder der Synode haben, ſobald die Wahlen beginnen, ſich in den mittleren Theil der Kirche zuſammenzuſetzen, damit Zeit erſpart und auch ſonſtige Unannehmlichkeiten vermieden werden. Wahl des neuen und Abſchied des alten Allgemeinen Präſes. Das ſchließliche Wahlreſultat bezüglich des Präſesamtes ergab die abſolute Majorität von 166 Stimmen für Herrn Profeſſor Pieper. Beſchloſſen, daß die Wahl Herrn Profeſſor Piepers zu einer ein⸗ ſtimmigen gemacht werde.