# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S136 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 136 Verhandlungen der 24ſten Allgemeinen oder Kinder in der andern auch unterrichtet werden ſollten; und ferner, welche Sprache dann die allein gebrauchte oder die bevorzugte ſein ſollte.“ (Aus⸗ zug aus der Eingabe des Directoriums der Taubſtummenanſtalt zu North Detroit, Mich.) Beſchloſſen, daß die Synode dem Directorium folgenden Rath ertheile: „1. Diejenigen Schüler, welche jetzt in der Anſtalt ſind, unterrichte man wie bisher. „2. In neuen Klaſſen werde die engliſche Laut⸗ und Zeichenſprache gebraucht. „3. Begabten Schülern ertheile man auch in der deutſchen Sprache Unterricht. Mit dieſen letzteren können auch die Kinder ſolcher Eltern unterrichtet werden, welche durchaus auf deutſchem Unterricht beſtehen.“ Schulinſpection. Beſchloſſen, daß betreffs der Eingabe, die Synode wolle eine ſyſte⸗ matiſchere Ueberwachung unſers Gemeindeſchulweſens durch Anſtellung von beſonderen Schulinſpectoren anordnen, folgender Committeebericht ange⸗ nommen werde: „Wir halten es nicht für rathſam, dieſe Angelegenheit der diesjährigen Synode vorzulegen, ſondern halten es für angemeſſen, daß dieſe Sache zunächſt durch das ‚Schulblatt' in weiteren Kreiſen bekannt ge⸗ macht werde, damit etwa die einzelnen Conferenzen und Diſtrictsſynoden ſie in Berathung ziehen.“ Etliche Beſchlüſſe in Bezug auf den Südlichen Diſtrict. Beſchloſſen, daß, da das Amt des unter Aufſicht des Südlichen Diſtricts geſtandenen Feldpredigers, Herrn Paſtor C. J. Broders, welcher während ſeiner Amtszeit an verſchiedenen Orten im Süden „1281 lutheriſche Soldaten unter ſeelſorgerlicher Behandlung hatte und von dieſen 239 in den Tagen ihrer Krankheit tröſten und aufrichten und ſechs davon auf ein ſeliges Ende vorbereiten und ihnen ein chriſtliches Begräbniß gewähren konnte“, nunmehr erloſchen iſt, dies durch den „Lutheraner“ zur Kenntniß⸗ nahme unſerer Gemeinden gebracht werde, damit nicht noch fernerhin für genanntes Amt Collecten eingeſendet werden. Beſchloſſen, daß die noch in der „Feldpredigerkaſſe“ befindliche Summe von $734.15 der Kaſſe für Innere Miſſion im Südlichen Diſtrict überwieſen werde.