# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S133 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 133 Beſchloſſen, daß folgender Committeebericht angenommen werde: „Wir halten dafür, daß, wenn die Gemeinde in St. Clair, Mich., den ordnungsmäßigen Weg einſchlägt, wie derſelbe in dem Synodalhandbuch, S. 114, §§ 3—5, vorgezeichnet iſt, dieſelbe auch die nöthige Unterſtützung finden wird.“ 2. Gemeinde zu Charlottesville, Va. „Der Committee lag ein Geſuch der zu unſerer engliſchen Schweſter⸗ ſynode gehörigen Gemeinde in Charlottesville, Va., vor. Dieſe Gemeinde, die ſich genöthigt ſieht, einen Kirchbau vorzunehmen, aber die dazu nöthi⸗ gen Mittel nicht erſchwingen kann, bittet nicht um eine Geldbewilligung Seitens der Delegatenſynode, ſondern um die Erlaubniß, ſich mit einer Bitte um eine geringe Unterſtützung an Gemeinden unſerer Synode zu wenden.“ (Auszug aus dem Committeebericht.) Beſchloſſen, daß das Geſuch der Schweſtergemeinde zu Charlottes⸗ ville gewährt werde, „doch mit der Beſtimmung, daß über die für dieſen Zweck einlaufenden Gaben im ‚Lutheraner' quittirt werde, und daß, ſobald dieſe Gaben die Geſammthöhe von $2000.00 erreicht haben, dies ebenfalls im ‚Lutheraner' bekannt gemacht werde“. Wisconſin⸗Diſtrict und Wisconſin⸗Synode. „In dem Synodalberichte der Ehrw. Wisconſin⸗Synode vom Jahre 1897 findet ſich in der Synodalrede des Herrn Präſes v. Rohr folgender Paſſus: ‚Ferner erlaube ich mir, der Ehrw. Synode zu empfehlen, und zwar nach einem Uebereinkommen mit Herrn Präſes Straſen von dem Wis⸗ conſin⸗Diſtrict der Ehrw. Miſſouri⸗Synode, daß auch unſere Synode ein ſtehendes Committee ernenne, welches in vorkommenden Streitigkeiten zwi⸗ ſchen Paſtoren und Gemeinden beider Synoden, die nicht durch die Präſi⸗ des geſchlichtet werden können, mit denſelben zuſammen ſolche Fälle beſehe und zu ordnen ſuche, damit die lange Verſchleppung ſolcher Angelegenheiten vermieden wird. . . . Nach eingehender Debatte faßte die Synode den Beſchluß, daß der Herr Präſes autoriſirt ſein ſoll, für die einzelnen Fälle immer ein Committee zuſammenzuſtellen.' — Unterzeichneter — Präſes J. Straſen — bittet nun die Ehrw. Synode, die angeregte Sache in Er⸗ wägung ziehen zu wollen.“ (Auszug aus der Eingabe.) Beſchloſſen, daß folgender Committeebericht angenommen werde: „Betreffs des Geſuchs aus dem Wisconſin⸗Diſtrict um Ernennung einer Committee, welche in vorkommenden Streitigkeiten zwiſchen Paſtoren und Gemeinden der Wisconſin⸗ und der Miſſouri⸗Synode, die nicht durch die Präſides geſchlichtet werden können, mit denſelben zuſammen ſolche Fälle beſehe und zu ordnen verſuche, empfiehlt Ihre Committee einer Ehrw.