# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S131 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 131 mit dem Erſuchen, ſie wolle ſich unſerer lieben Glaubensgenoſſen daſelbſt treulich und kräftig annehmen. Beſchloſſen, daß zwecks der Erhaltung eines Paſtors, für jenes Gemeindlein in Berlin unſere Synode ſich verpflichtet, zum Gehalte oder Beſoldung desſelben jährlich die Summe von $400.00 beizuſteuern. Beſchloſſen, daß die Synode die lieben Gemeinden herzlich bittet, der Freikirche in Sachſen, welcher die Stadtmiſſion zu Berlin überwieſen worden iſt, auch fernerhin Collecten und ſonſtige Liebesgaben zukommen zu laſſen, da unſere dortigen Glaubensgenoſſen unſerer Hülfe noch immer ſehr bedürftig ſind. Ev.⸗luth. Freikirche in Dänemark. „Herr Paſtor Willkomm, Präſes der ſächſiſchen Freikirche, läßt für die däniſche Freikirche einen Nothſchrei an die Brüder in America ergehen. Nach dem Bericht des Herrn Präſes Willkomm ſteht zu befürchten, daß ohne unſere Unterſtützung die dortige Miſſionsarbeit, ſo weit Menſchen⸗ augen ſehen können, verloren iſt. — Auch Paſtor Michael in Hamburg be⸗ fürwortet die Unterſtützung der Glaubensgenoſſen in Dänemark.“ (Auszug aus dem Bericht der Committee in Sache der däniſchen Freikirche.) Beſchloſſen, daß die Synode die Profeſſoren Fürbringer und Bente in St. Louis zu einer Commiſſion ernennt, welche über die Nothlage unſerer Glaubensgenoſſen in Dänemark genaue Erkundigungen einziehe und je nach Befinden unſern Gemeinden durch den „Lutheraner“ Nachricht darüber gebe, damit, wenn dringende Hülfe nöthig iſt, ihnen dieſelbe zu Theil werden möge, auch ihnen ein Paſtor zugeſendet werden könne, wenn ſie eines ſolchen bedürftig ſind. Bildung eines neuen (14.) Diſtricts. „Sämmtliche zur California⸗ und Oregon⸗Diſtrictsſynode gehörenden Gemeinden und Paſtoren in den Staaten Oregon, Waſhington und Idaho bitten die Ehrw. Allgemeine Synode, ihnen die Erlaubniß zu ertheilen, als eigene Diſtrictsſynode ſich organiſiren zu dürfen, und zwar etwa unter dem Namen ‚Oregon⸗ und Waſhington⸗Diſtrictsſynode'. Dieſer von uns beabſichtigte Schritt wird ſowohl von unſerm Ehrw. Diſtrictspräſes, Herrn Paſtor Bühler, als auch von unſerer Miſſionscommiſſion gebilligt.“ (Aus⸗ zug aus dem Geſuch genannter Gemeinden.) Beſchloſſen, daß die Synode den Gemeinden in Oregon, Waſhing⸗ ton und Idaho die Bitte, einen eigenen Diſtrict bilden zu dürfen, gewährt, und daß mit der Ausführung dieſer Sache der California⸗ und Oregon⸗ Diſtrict beauftragt werde.