# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S130 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 130 Verhandlungen der 24ſten Allgemeinen oder „1. Die Miſſouri⸗Synode übergibt dem Schriften⸗Verein in Zwickau ihre Verlagsartikel in Commiſſion zum Zwecke möglichſt ausgiebiger Ver⸗ breitung derſelben in Deutſchland. „2. Dieſes Commiſſionslager ſoll den Werth von $2000.00, nach dem Facturenwerth berechnet, nicht überſteigen. „3. Der Schriften⸗Verein haftet für alle Beſchädigungen und Verluſte an dem das Eigenthum der Miſſouri⸗Synode verbleibenden Lager. „4. Diejenigen Artikel des Commiſſionslagers, welche der Schriften⸗ Verein einbinden läßt, ſcheiden damit von ſelbſt aus dem Commiſſionslager aus und werden dem Verein als verkauft berechnet. „5. Der Schriften⸗Verein iſt verpflichtet, dem Concordia⸗Verlag viertel⸗ jährlich Zahlung zu leiſten. „6. Für Außenſtände iſt allein der Schriften⸗Verein haftbar. Ebenſo hat derſelbe die Koſten der Rückfracht zu tragen, auch wenn die Zurückſendung vom Concordia⸗Verlag gefordert worden iſt. „7. Nach der im Januar jeden Jahres aufgenommenen Inventur hat der Agent des Schriften⸗Vereins dem Agenten des Concordia⸗Verlags eine Ueberſicht über den Beſtand des Lagers zu überſenden. „8. Um die Verbreitung der miſſouriſchen Literatur in Deutſchland möglichſt zu befördern, ſendet der Concordia⸗Verlag von allen für Deutſch⸗ land geeigneten Publicationen einen entſprechenden Vorrath an den Schriften⸗ Verein. Von neuen Publicationen darf der Agent des Schriften⸗Vereins unter Zuſtimmung des Synodalpräſes eine Anzahl Exemplare an kirchliche Zeitſchriften zur Recenſion ſenden, für welche der Concordia⸗Verlag keine Bezahlung beanſprucht.“ Geſuch aus Berlin, Deutſchland. „In Berlin, dieſer großen Stadt Deutſchlands, hat ſich eine kleine Schaar lutheriſcher Chriſten zu einem Gemeindlein vereinigt, das theils durch Paſtor Hanewinckel von Dresden bedient wird, theils ſich mit Leſe⸗ gottesdienſten, die ſonntäglich gehalten werden, behilft. Predigt Paſtor Hanewinckel, ſo ſind Verſammlungen von 23—53 Zuhörern zu verzeichnen. Dieſes kleine Häuflein rechtſchaffener Lutheraner will es Angeſichts der großen geiſtlichen Noth in Berlin in Gottes Namen wagen, einen recht⸗ gläubigen Prediger und Seelſorger zu berufen und will zum Unterhalt desſelben anfänglich 946 Mark jährlich aufbringen. Es ſind vier ſtimm⸗ berechtigte Glieder, welche ſich dazu verpflichtet haben. Da genannte Summe jedoch zum Unterhalt des Paſtors nicht ausreicht, ſo bedürfen jene Brüder einer regelmäßigen Unterſtützung, um welche ſie uns bitten.“ (Auszug aus dem Committeebericht betreffs dieſer Sache.) Beſchloſſen, daß die Sorge für dieſes Gemeindlein, resp. die Miſſion in der Stadt Berlin, der ſächſiſchen Freikirche überwieſen werde