# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S123 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 123 II. Rudloff⸗Legat. 1. Einnahme: 1896. Beſtand (Bericht, S. 122) ......................................... $65.00 1896. Ertrag des Legats ................................................... 40.00 1897. „ „ „ .................................................................... 40.00 1898. „ „ „ .................................................................... 40.00 $185.00 2. Ausgabe: 1896. An Student Hiller ..................................................... $15.00 1897. „ „ „ ....................................................................... 45.00 „ „ Meyer .................................................................. 15.00 1898. „ „ Stubnatzy .............................................................. 10.00 „ „ Cämmerer .............................................................. 25.00 $110.00 Kaſſenbeſtand ........................................... $75.00 („Revidirt und richtig befunden.“) Beſchloſſen, daß die Synode den dringenden Wunſch ausſpricht, es möchten doch die Unterſtützungscommiſſionen der einzelnen Diſtricte, ſelbſt wenn ſie keinen Zuſchuß aus der Allgemeinen Kaſſe beziehen, über den Beſtand ihrer Kaſſen an die Allgemeine Unterſtützungscommiſſion berichten laut der Beſtimmungen, welche von der Delegatenſynode im Jahre 1896 getroffen worden ſind. (Siehe Bericht vom Jahre 1896, S. 123.) Beſchloſſen, daß der Antrag, „die Allgemeine Unterſtützungscom⸗ miſſion wolle nicht nur im Synodalbericht quittiren, ſondern ihre Quit⸗ tungen alljährlich auch im ‚Lutheraner' erſcheinen laſſen“, abgelehnt werde. Beſchloſſen, daß der Wittwe des ſel. Judenmiſſionars D. Lands⸗ mann eine alljährliche Unterſtützung von $240.00 aus der Allgemeinen Unterſtützungskaſſe gereicht werde. Beſchloſſen, daß die bisherige genannter Wittwe zu Theil gewordene Unterſtützung, welche der Judenmiſſionskaſſe entnommen worden iſt, in dieſe Kaſſe aus der Allgemeinen Unterſtützungskaſſe zurückbezahlt werde. (Vgl. S. 91.) Wahlcollegium. Laut Beſchluſſes der Synode ſoll das Wahlcollegium, falls die Noth⸗ wendigkeit einer Vervollſtändigung desſelben eintritt, ſich ſelbſt, und zwar in der Weiſe ergänzen, daß es aus den für die Wahl nominirten, aber nach erfolgter Wahl übrig gebliebenen ſechs Candidaten diejenige Perſon eintreten läßt, welche bei Vollzug der Wahl die nächſt höchſte Zahl von Stimmen erhalten hat. — Folgendes iſt das Wahlreſultat: L. Hölter, 254 Stimmen; C. Groß, 252 Stimmen; Fr. Sie⸗ vers, 237 Stimmen; J. P. Beyer, 230 Stimmen; H. Wunder,