# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S120 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 120 Verhandlungen der 24ſten Allgemeinen oder „Es würde den Gliedern der Aufſichtsbehörden der verſchiedenen Lehr⸗ anſtalten der Synode wohl möglich ſein, der Ehrw. Synode nach genann⸗ tem Princip Vorſchläge für Fixirung der Gehalte der verſchiedenen Herren Profeſſoren zu unterbreiten. Nach demſelben Princip ſollte die Ehrw. Synode auch bei der Ertheilung von Penſionen u. dgl. verfahren.“ (Ein⸗ gabe der Paſtoralconferenz des Mittleren Diſtricts.) „Einer Ehrw. Delegatenſynode berichtet die Committee, der die Auf⸗ gabe geſtellt war: Die Gehalte der Herren Profeſſoren an den Lehranſtalten der Synoden, ſowie die Penſionen, zu revidiren und zu reguliren, hiermit, wie folgt: „Ihre Committee hat in der ihr leider ſo kurz zugemeſſenen Zeit die ihr von der Ehrw. Synode geſtellte Aufgabe nach allen ihr zu erreichenden Mitteln (als Rathſchläge, Auskunft über die Verhältniſſe der einzelnen Pro⸗ feſſoren) mit großem Ernſte und Gewiſſenhaftigkeit zu erledigen geſucht. „Ihre Committee hat ſich nach den von einer Ehrw. Synode anerkann⸗ ten Regeln, nach welchen die Salarirung gehandhabt werden ſoll, gerichtet und hat nach dem Princip der Liebe — 1 Tim. 5, 17.: ‚Die Aelteſten, die wohl vorſtehen' ꝛc., und Röm. 15, 27.: ‚Sind ſie ihrer geiſtlichen Güter theilhaftig worden, iſt's billig, daß ſie ihnen auch in leiblichen Gütern Dienſt beweiſen' — gehandelt; ſie hat beſonders beachtet, ob es Männer ſind, die im Dienſt der Synode grau geworden, ja, faſt im und durch treuen Dienſt verzehrt ſind. „Auch hat dieſe Ihre Committee nach dem Princip der Gerechtigkeit, beruhend auf 1 Tim. 5, 18.: ‚Ein Arbeiter iſt ſeines Lohnes werth', ge⸗ handelt; ferner nicht außer Acht gelaſſen, die Bedürfniſſe der einzelnen Profeſſoren⸗Familien zu erwägen, hat darauf hin in Betracht gezogen, ob eine von Gott beſcherte zahlreiche oder kleine Familie vorhanden iſt, ob die Nahrungsmittel am jeweiligen Orte wohlfeil oder theuer ſind, ob die Familie häufig mit dem lieben Kreuz, Krankheit ꝛc. heimgeſucht iſt oder wird, ob Kindespflichten an alten Eltern zu erfüllen ſind ꝛc. „Auch hat dieſe Ihre Committee ſtreng beachtet, ob die Profeſſoren an Voll⸗ oder Voranſtalten (an Seminarien und Gymnaſien oder Proſemi⸗ narien und Progymnaſien) thätig ſind.“ (Auszug aus dem Bericht der Committee behufs Fixirung der Profeſſorengehalte und Penſionen.) Beſchloſſen, daß die Gehalte in den Vollanſtalten — St. Louis, Springfield, Fort Wayne, Milwaukee und Addiſon in dem Fortbeſtand be⸗ laſſen werden, wie ſie auf Synodalbeſchluß den Einzelnen bewilligt worden ſind, mit Ausnahme des Directors der Anſtalt zu Fort Wayne, der bisher $1300.00 hatte und nunmehr $1200.00 erhalten ſoll, um ihn den Directoren der andern Vollanſtalten gleich zu ſtellen. Beſchloſſen, daß für die genannten Profeſſoren in den Vor⸗ anſtalten folgende Gehalte feſtgeſetzt werden: 1. St. Paul: Director Bünger $1100.00; Prof. Arndt $1000.00; Prof. Jürgenſen $900.00. —