# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S113 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 113 Beſchloſſen, daß der von der letzten Delegatenſynode (1896) gefaßte Beſchluß: „Der Tag für den Geſchäftsabſchluß des Concordia Publishing House ſoll alljährlich der 1. Februar ſein“, nicht fallen gelaſſen, ſondern aufrecht erhalten werde. Beſchloſſen, daß dem Directorium des Concordia Publishing House die dasſelbe betreffenden Beſchlüſſe der Synode jedesmal ſofort nach beendigter Sitzung officiell mitgetheilt werden ſollen, damit die Aus⸗ führung derſelben nicht vom Erſcheinen des Synodalberichts abhängig iſt. Beſchloſſen, daß der Secretär der Allgemeinen Synode beauftragt werde, jedem Gliede des Directoriums ſeine Wahl ſchriftlich anzuzeigen. Beſchloſſen, daß die Sache, betreffend das „Durcheinander der Orthographie“ der von der Synode herausgegebenen deutſchen Schulbücher der Profeſſorenconferenz zu Berathung übergeben werde mit dem Auftrag, der nächſten Delegatenſynode geeignete Vorſchläge zu unterbreiten, damit jenem beklagten „Durcheinander“ — wenn irgend möglich — ein Ende ge⸗ macht werde. Beſchloſſen, daß die Synode es ablehnt, die Collectirung des Synodalbeitrags den Kaſſirern der einzelnen Diſtricte zuzuweiſen. Es ſoll dies — nach wie vor — Sache des Concordia Publishing House, resp. des Generalagenten bleiben. Beſchloſſen, daß der jährliche Subſcriptionspreis des „Schulblattes“ mit dem Beginn eines neuen Jahrgangs auf Einen Dollar herabgeſetzt werde. Beſchloſſen, daß die Herren Lehrer, resp. Paſtoren, gebeten wer⸗ den, dafür Sorge tragen zu wollen, daß das „Schulblatt“ auf eine zahlende Baſis gebracht werde, welches nur dadurch geſchehen kann, daß man es aller⸗ ſeits halte und empfehle. Beſchloſſen, daß ein ausführliches Regiſter zu ſämmtlichen Jahr⸗ gängen des „Schulblatt“ durch den Druck veröffentlicht und mit der Ver⸗ abfaſſung dieſes Regiſters Herr Lehrer Chriſtian Rödiger beauftragt werde. Beſchloſſen, daß die Anfragen betreffs Herausgabe beſonderer Sonn⸗ tagsſchulbücher und ⸗Schriften auf den Tiſch gelegt, und das Geſuch, eine Wochenſchrift, genannt „Der lutheriſche Hülfsprediger“, abgelehnt werde. Beſchloſſen, daß der nächſtfolgende neue Jahrgang des „Luthe⸗ raner“ in einem neuen Format erſcheine, etwas kleiner als das bisherige, aber von 16 Seiten, anſtatt wie bis jetzt von 8 Seiten, unter Beibehaltung des alten Preiſes von $1.00 jährlich. Beſchloſſen, daß die Inſtruction für den Generalagenten, welche lautet: „Alle Schuldner unter den ſtehenden Synodalgliedern, welche ein Jahr nicht bezahlt, ſich auch nicht entſchuldigt, oder gar nichts von ſich haben hören laſſen, ſoll der Agent dem Directorium anzeigen“ (ſiehe § 32, Synodalhandbuch, 4. Auflage, S. 108), dahin geändert werde, daß anſtatt „ein Jahr“ geſetzt werde: „ſechs Monate“. 8