# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1899_S103 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Neunten Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1899. 103 1899 $19,806.58 — vorhanden war. Auch ließen wir uns bei jeder Revi⸗ ſion die Werthpapiere, die ſich jetzt auf $10,500.00 belaufen, ſowie alle ſonſtigen Documente vorlegen. Die Ausgaben waren ſämmtlich durch Quit⸗ tungen belegt, die Einnahmen wurden von uns nach den von jedem Diſtricts⸗ kaſſirer eingeforderten Berichten geprüft. „Wieder iſt ein bedeutender Rückgang, nämlich ein ſolcher von mehr als $18,000.00, in der Finanzlage der Synode zu verzeichnen. Der⸗ ſelbe findet ſeine Erklärung in der Mehrausgabe, die der Synodalkaſſe vor⸗ nehmlich aus der Uebernahme der Progymnaſien in Neperan und Concordia erwuchs und die weder durch einen erhöhten Reingewinn des Verlags⸗ hauſes noch durch genügend erhöhte Beiträge in die Synodalkaſſe ausge⸗ glichen wurde. Näheres hierüber haben wir dem Kaſſenbericht, der gedruckt vorliegt, beigefügt. „Die Baukaſſenſchuld hat ſich um nur $7447.71 vermindert und beträgt nun immer noch $22,249.34. Die Synode muß wohl ernſtlich be⸗ rathen, wie dieſe große Schuld herabgebracht werden kann, da ohne be⸗ ſondere Anſtrengung dieſelbe auch im kommenden Triennium ſich nicht weſentlich verringern wird. „Der Beſchluß der letzten Delegatenſynode, das Directorium ſolle alle diejenigen, welche von früher her noch Actien oder Noten beſitzen, auffordern, dieſe zur Einlöſung einzuſenden, iſt nicht zur Ausführung ge⸗ kommen. Wir erneuern deshalb unſern dahin zielenden Vorſchlag. Unſer Kaſſirer führt in ſeinem Bericht $11,000.00 als „gegen Noten geborgt“ an. Davon ſind jedoch etwa $4000.00 zur Zeit der Gründung unſerer Synodal⸗ druckerei der Synode von einzelnen Gliedern geliehen worden und werden wahrſcheinlich von dieſen als der Synode geſchenkt angeſehen. Doch ſollte man darüber zur Klarheit kommen. Das geſchieht wohl am beſten dadurch, daß eine Aufforderung an alle Inhaber von Actien und Noten, welche vor zehn Jahren ausgeſtellt ſind, erginge, ſolche Noten behufs Erneuerung ein⸗ zuſenden, andernfalls man dieſelben, dem Geſetze gemäß, als verjährt an⸗ ſehen würde. „Die Commiſſion für Legatverwaltung iſt ſich deſſen immer noch nicht gewiß, ob das von ihr mit vieler Mühe angefertigte Verzeichniß der Legate, ihres Ertrages, und der Verwendung desſelben ein genaues und zuverläſſiges iſt. Dieſe hochwichtige Angelegenheit bedarf einer allſeitig befriedigenden Klarſtellung. „Die Legate müſſen möglichſt vortheilhaft, aber auch möglichſt ſicher angelegt werden, auch muß der Ertrag derſelben immer unverkürzt den⸗ jenigen Perſonen zukommen, die von den Teſtatoren bedacht ſind. Sodann iſt eine öffentliche, eingehende, mindeſtens alljährliche Berichterſtattung im „Lutheraner“ nöthig, um die Glieder der Synode orientirt zu halten und von einer gewiſſenhaften Verwaltung zu überzeugen. Um dieſen Zweck zu erreichen, müſſen alle der Synode im allgemeinen, das iſt, unmittelbar ver⸗